Hilfe, wie komme ich an das Vermögen des Schuldners

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XLadyX
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#1

10.10.2019, 08:59

Guten Morgen,

folgender Sachverhalt:

Wir haben einen Titel aus vorsätzlich unerlabuter Handlung. Pfändungsgrenze wurde durch das Gericht auf 950,00 € gesetzt. Die entsprechende Lohnpfändung wurde umgehend ausgebracht. Urplötzlich verdient der Schuldner nur noch 200,00 € im Monat, vorher hat er ca. 1.100,00 € verdient. Der Schuldner hat regelmäßig Bargeld bei sich. Er wurde neulich von der Polizei festgesetzt und man hat Bargeld in nicht unerheblicher Höhe bei ihm gefunden (er ist Trainer im sportlichen Bereich). Drittschuldner deckt den Schuldner in jeglicher Hinsicht.

Der zuständige GV weigert sich eine Taschenpfändung am Arbeitsplatz durchzuführen. Ein anderer GV hat mir geteilt, dass eine Erlaubnis vom Arbeitgeber vorliegen muss, um eine Taschenpfändung am Arbeitsplatz durchzuführen. Bringt mir nichts, da der Schuldner vorgewahrnt wird durch seinen Arbeitgeber.

Was kann ich noch tun?
Pitt
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#2

10.10.2019, 13:25

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#3

10.10.2019, 14:38

Weißt Du näheres über seine Trainertätigkeit? Auch dort wird meist eine Aufwandsentschädigung o.ä. gezahlt, vielleicht könnt ihr da pfänden.
Ansonsten stimme ich Pitt zu, Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate vor Pfändung einholen und Arbeitsvertrag nebst Änderungen.
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XLadyX
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#4

11.10.2019, 07:53

Erstmal vielen Dank für eure Antworten. Ich habe die letzten 4 Lohnabrechnungen vorliegen. Den Arbeitsvertrag allerdings nicht. Wie komme ich an den Vertrag?
Pitt
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#5

11.10.2019, 08:19

Über § 836 ZPO, kann allerdings passieren, dass es dann heißt "Es gibt nur einen mündlichen Vertrag." Dann muss der Schuldner beim Verdacht der Verschleierung von Arbeitseinkommen Auskunft erteilen, welche Tätigkeiten über wie viele Stunden hinweg er leistet, ob er neben dem Geld noch Naturalleistungen vom Arbeitgeber erhält usw.. Bleiben die Angaben so undurchsichtig, muss der Schuldner Angaben dazu machen, weshalb er einer Tätigkeit nachgeht, die unterhalb des Sozialhilfesatzes liegt bzw. - je nach Anzahl der von ihm angegebenen Stunden - auch den Mindestlohn unterschreitet und wie er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
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#6

11.10.2019, 08:41

Wegen der Lohnverschleiherung: Mein Schuldner arbeitet ohne Ende. Laut Lohnabrechnung aber nur wenige Stunde aber das stimmt nicht.
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#7

11.10.2019, 09:37

Wie wäre es zusätzlich mit Kontopfändung? Ich weiß, da geht das Arbeitseinkommen nicht hin, aber vielleicht sind dann weitere Sachen unterbunden. Nicht viele Vermieter wollen das Geld in Bar.
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#8

11.10.2019, 10:23

XLadyX hat geschrieben:
11.10.2019, 08:41
Wegen der Lohnverschleiherung: Mein Schuldner arbeitet ohne Ende. Laut Lohnabrechnung aber nur wenige Stunde aber das stimmt nicht.
Das musst Du beweisen. Im Zweifel muss da ein Detektiv her, der bestätigt, dass der Schuldner in dem Fitnessstudio oder was auch immer es ist, soundsoviele Stunden arbeitet.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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