Hallo,
ich brauche einmal Eure Hilfe und hoffe, dass es den Thread nicht schon gibt.
Mir liegt ein KFB zugunsten unseren Mandanten vor. Diesen habe ich bereits als europäischen Vollstreckungstitel erklären lassen. Nun soll ich die Geschäftsanteile des Schuldners pfänden.
Unser Mandant ist wohnhaft in Deutschland, der Schuldner auch. Die Geschäftsanteile befinden sich jedoch in Kroatien.
Kann ich nun die Vollstreckung in Deutschland durchführen? Oder muss diese in Kroatien geschehen?
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen!
Pfändung Geschäftsanteile in Kroatien
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Vielen Dank für die Antwort. Verstehe ich das also richtig, dass das deutsche Gericht mir den Beschluss erstellt und ich diesen im Parteibetrieb zustellen kann?
Das klingt einfacher als gedacht.
Das klingt einfacher als gedacht.