Mahnbescheid in Italien zustellen lassen?

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Master24
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#11

06.09.2007, 12:21

StineP hat geschrieben:Im Übrigen besteht die Möglichkeit, einen regulären MB zu beantragen - seit der neuen EU-Regelung.. Du beantragst ganz normal einen MB und lässt dir dann vom Mahngericht einen Europäischen Titel* draus machen... So kenn ich das - haben wir letztes Jahr vor Einführung des maschinellen Verfahrens beim AG Norderstedt gemacht.
Formatierung bearbeitet, Anm. d. Zitators

Wie funktioniert das? Ich habe hier in NRW als zentrales MahnG das AG Euskirchen. Jetzt mache ich MB-Antrag wie gewohnt mit Forumlar usw. - muss dann exziplit ein Schriftsatz mit dran? Formulierung?!

Bin sehr interessiert. :)

Lieben Gruß
Master24
StineP

#12

06.09.2007, 13:26

Also wir haben das so gemacht:

In der Mahnsache
Mandant
gegen
.......... (Portugal)

wird gemäß Artikel 6 EuVtVO beantragt, den als Anlage beigefügten Vollstreckungsbescheid als Europäischen Vollstreckungsbescheid zu bestätigen.

Als Antrag hinten dran........ War 2006.... !?!
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#13

06.09.2007, 13:52

Super! Danke für den Hinweis!

Master24
StineP

#14

06.09.2007, 14:02

Also bei uns hat das wirklich gut geklappt. Das Problem bei der ZV war allerdings, dass die uns etwa 70 Seiten auf portugiesisch geschickt haben und ein Übersetzer dafür 700 € haben wollte. Mandant wollte das nicht... naja - aber das mit dem Titel hat gut geklappt ;)
Ahurani

#15

10.09.2007, 16:23

Hallo,

wir haben leider keine Gerichtsstandsvereinbarung. Meine Kollegin wird jetzt beim AG nachfragen, wie das in unserem Fall ist, nicht, dass wir nachher eine Monierung bekommen.

Spannend wirds dann ja auch noch mit der ZV in Italien, dazu werd ich Euch dann auch nochmal löchern! :D
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