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Re: arbeitsgerichtliches Mahnverfahren

Verfasst: 27.06.2019, 11:38
von Coco Lores
paralegal6 hat geschrieben:
27.06.2019, 10:17
A. hat die mE einzeln
Meistens bringen arbeitsrechtl. MBs eh nix, wir klagen immer gleich
Wir auch, denn meistens geht es auch im größere Forderungen und dann ist eine Klage "einfacher", zumal man eigentlich (fast) immer davon ausgehen kann, dass die Gegenseite Widerspruch/Einspruch erhebt und es so oder so ins Klageverfahren übergeht!

Allerdings sollte man, wenn es wirklich nur um geringe Forderungen geht, aus Kostengründen erst einmal den MB beantragen.

Re: arbeitsgerichtliches Mahnverfahren

Verfasst: 27.06.2019, 11:51
von sh161

Re: arbeitsgerichtliches Mahnverfahren

Verfasst: 27.06.2019, 11:51
von sh161
Coco Lores hat geschrieben:
27.06.2019, 11:38
paralegal6 hat geschrieben:
27.06.2019, 10:17
A. hat die mE einzeln
Meistens bringen arbeitsrechtl. MBs eh nix, wir klagen immer gleich
Wir auch, denn meistens geht es auch im größere Forderungen und dann ist eine Klage "einfacher", zumal man eigentlich (fast) immer davon ausgehen kann, dass die Gegenseite Widerspruch/Einspruch erhebt und es so oder so ins Klageverfahren übergeht!

Allerdings sollte man, wenn es wirklich nur um geringe Forderungen geht, aus Kostengründen erst einmal den MB beantragen.
Es geht um 360€.

Re: arbeitsgerichtliches Mahnverfahren

Verfasst: 27.06.2019, 11:54
von jojo
Es ist immer noch das Papierverfahren zwingend. Manchmal gibt's im örtlichen Bürobedarfhandel einzelne Formularsätze.

Und es ist durch ein Schreibprogramm zu beschriften, das handschriftliche Ausfüllen ist für Anwälte unzulässig.

Re: arbeitsgerichtliches Mahnverfahren

Verfasst: 27.06.2019, 11:57
von sh161
Wir haben noch eine (gute) alte Schreibmaschine für solche Fälle. :abdreh

Re: arbeitsgerichtliches Mahnverfahren

Verfasst: 27.06.2019, 12:00
von skugga
sh161 hat geschrieben:
27.06.2019, 11:57
Wir haben noch eine (gute) alte Schreibmaschine für solche Fälle. :abdreh
Auch die ist nicht mehr erlaubt - Schreibprogramm...

Ich kann von arbeitsgerichtlichen MBs nur abraten.

Re: arbeitsgerichtliches Mahnverfahren

Verfasst: 27.06.2019, 12:02
von sh161
Hä? Was unterscheidet denn im Papierverfahren das Schreibprogramm von der Schreibmaschine? :kopfkratz
Das ist doch beides irgendwie Farbe auf Papier in maschinenlesbarer Form.

Re: arbeitsgerichtliches Mahnverfahren

Verfasst: 27.06.2019, 12:13
von Coco Lores
sh161 hat geschrieben:
27.06.2019, 12:02
Hä? Was unterscheidet denn im Papierverfahren das Schreibprogramm von der Schreibmaschine? :kopfkratz
Das ist doch beides irgendwie Farbe auf Papier in maschinenlesbarer Form.
Genau das frage ich mich auch grade :kopfkratz Kann mir doch keiner nachweisen, womit ich das ausgefüllt habe oder? Ich wüsste auch nix von nem Schreibprogramm...Wenn man alle 10 Jahre 1 Mahnbescheid beim Arbeitsgericht machen muss, muss man sich dann dafür extra so ein Schreibprogramm installieren?

Re: arbeitsgerichtliches Mahnverfahren

Verfasst: 27.06.2019, 12:28
von jenniver

Re: arbeitsgerichtliches Mahnverfahren

Verfasst: 27.06.2019, 12:43
von jojo
Da steht Schreibprogamm. M.E. ist das aber in der gängigen Anwaltsweichware enthalten.

Ich bemängel aber auch diese Schreibmaschine nicht, auch wenn ich mich frage, wie ihr da noch Farbbänder auftut..