In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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sh161
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#1
27.06.2019, 09:41
Bei meinem letzten arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid vor vielen Jahren brauchte ich noch ein Formular.
Ist das immer noch so oder kann man den inzwischen auch online beantragen?

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Coco Lores
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#2
27.06.2019, 09:55
Ich meine man braucht noch immer das Formular
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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sh161
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#5
27.06.2019, 10:11
Älter ja, das heißt aber ja nicht, dass es veraltet ist.
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paralegal6
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#6
27.06.2019, 10:11
Sehe grade der geht nur bis 2015
Scheint dann doch der zu sein:
https://www.soldan.de/soldanplus-mahnbe ... 08100.html
Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren vom 15. Dezember 1977 (BGBl. I S. 2625), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. September 2014 (BGBl. I S. 1566).
Obwohl bei dem steht, dass er nicht für RAe gilt. Hmm, Soldan hat ein merkwürdiges System
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sh161
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#7
27.06.2019, 10:16
OK, danke. Ich habe es befürchtet.

Dann mache ich mich mal auf die Suche nach einem einzelnen Formular - einen 20er-Pack werde ich in meinem Berufsleben wahrscheinlich nicht mehr aufbrauchen.

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paralegal6
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#8
27.06.2019, 10:17
A. hat die mE einzeln
Meistens bringen arbeitsrechtl. MBs eh nix, wir klagen immer gleich
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sh161
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#9
27.06.2019, 11:17
Der ist aber doch fürs Amtsgericht ...

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jenniver
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