Vollstreckung Niederlande/Deutschland
Verfasst: 28.05.2019, 15:46
Hallöchen,
ich benötige mal wieder eure Hilfe..
Wir haben in einer Akte zwei Vollstreckungsbescheide gegen 2 Schuldner vorliegen, die Vollstreckungsbescheide sind fast identisch und unterscheiden sich nur im Namen der Schuldner. Die beiden Schuldner wohnen in den Niederlanden und haben die gleiche Anschrift. Ein LKW den die Schuldner besitzen, den wir ggfs. pfänden möchten, befindet sich allerdings in Deutschland.
Nun wäre meine Frage, muss ich einen Gerichtsvollzieher in den Niederlanden beauftragen, auch wenn sich der zu pfändende LKW in Deutschland befindet?
Wenn ja, kann ich einen Vollstreckungsauftrag für beide Schuldner machen und beide Titel beifügen? Oder muss ich zwei getrennte Vollstreckungsaufträge machen?
Ich hatte so einen Fall leider noch nie und bin derzeit etwas überfragt..
ich benötige mal wieder eure Hilfe..
Wir haben in einer Akte zwei Vollstreckungsbescheide gegen 2 Schuldner vorliegen, die Vollstreckungsbescheide sind fast identisch und unterscheiden sich nur im Namen der Schuldner. Die beiden Schuldner wohnen in den Niederlanden und haben die gleiche Anschrift. Ein LKW den die Schuldner besitzen, den wir ggfs. pfänden möchten, befindet sich allerdings in Deutschland.
Nun wäre meine Frage, muss ich einen Gerichtsvollzieher in den Niederlanden beauftragen, auch wenn sich der zu pfändende LKW in Deutschland befindet?
Wenn ja, kann ich einen Vollstreckungsauftrag für beide Schuldner machen und beide Titel beifügen? Oder muss ich zwei getrennte Vollstreckungsaufträge machen?
Ich hatte so einen Fall leider noch nie und bin derzeit etwas überfragt..