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Mahnbescheid mit zwei Antragsstellern

Verfasst: 23.05.2019, 12:23
von NatyJB
Hallo ihr Lieben,

ist vielleicht eine echt doofe Frage, aber ich muss einen Mahnbescheid machen. Hierbei geht es um Forderungen gegen eine OHG. Nunmehr sollen die Gesellschafter in Haftung genommen werden. Ich habe zwei Antragsgegner. Der eine wohnt in Oldenburg und der andere in Geestland. Muss ich zwei Mahnbescheide machen, also einmal zum AG Oldenburg und einmal zum AG Geestland oder kann ich das in einem Mahnbescheid machen? Ich habe schon so lange keine Mahnbescheide mehr gemacht und steh gerade echt auf dem Schlauch :kopfkratz

Danke und LG

Re: Mahnbescheid mit zwei Antragsstellern

Verfasst: 23.05.2019, 12:26
von samsara
Zuständig ist doch das Zentrale Mahngericht für die Beantragung des Mahnbescheids.

Schau mal hier: https://www.mahngerichte.de/

Und dann kannst Du beide als Gesamtschuldner in einen Mahnbescheid nehmen.

Re: Mahnbescheid mit zwei Antragsstellern

Verfasst: 23.05.2019, 12:32
von AliceImWunderland
Richtig. Und da ist es maßgeblich, wo der Antragsteller seinen Sitz hat und nicht wo die beiden Antragsgegner wohnen.

Re: Mahnbescheid mit zwei Antragsstellern

Verfasst: 23.05.2019, 12:57
von NatyJB
Oh man, jaaaa...ich bin so blöd...irgendwie hatte ich die ganze Zeit Vollstreckungsauftrag im Kopf...manchmal steht man echt auf dem Schlauch...wie peinlich...danke für die Antworten....ich stell mich jetzt in die Ecke und schäm mich :patsch

Re: Mahnbescheid mit zwei Antragsstellern

Verfasst: 23.05.2019, 13:21
von AliceImWunderland
Quatsch! Es muss dir nicht peinlich sein. Jeder hat mal einen schlechten Tag. :knutsch