Europäischer Zahlungsbefehl Vereinigtes Königreich

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Lilablassblau
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#1

28.03.2019, 11:04

Hallo,

ich benötige dringend Hilfe, da ich mir seit Tagen den Kopf zerbreche und mir keiner weiterhelfen kann.

Für den Mandanten sollte ein europäisches Mahnverfahren in Angriff genommen werden. Schuldner ist Unternehmer mit Sitz in London. Gläubiger ist ebenfalls Unternehmer mit Sitz in Deutschland.

Nach langer Recherche habe ich dann den Antrag auf Erlass des Europäischen Zahlungsbefehls (in der englischen Variante) nach London zum Gericht Queen's Bench Foreign Process übersandt.

Nun kam von dort der Antrag zurück aus folgenden Gründen:

1. Forms E an G must be attached. (Alles klar, das ist nicht das Problem)
2. A second copy of all the documents are required (Okay, ist auch nicht das Problem)
3. All documents must be translated into English (Hä? Ich habe das englische Formular verwendet und natürlich auch die Eintragungen auf Englisch vorgenommen. Nur die Vollmacht ist auf Deutsch...sollte das nicht dort beim Gericht gemacht werden?)
4. The documents must be sealed by the Court in Germany

Punkt vier bedeutet übersetzt also, dass die Unterlagen versiegelt von einem deutschen Gericht kommen sollen? Ich verstehe überhaupt nichts. Auch eine telefonische Anfrage beim Amtsgericht Berlin Wedding brachte keine Lösung. Dort ist man auch der Meinung, dass London dafür zuständig ist.

Fällt irgendjemand ein Fehler auf, der mich eventuell weiterbringen könnte? Bin momentan für alle Ideen offen!

Vorab vielen Dank für jede Hilfe!
Lilablassblau
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#2

28.03.2019, 18:35

Hallo liebe Forenmitglieder,

hat denn niemand eine Idee für mich?
Micky
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#3

29.03.2019, 14:34

Hi Lilablassblau,
ich spring mal rein. Du musst auch die Vollmacht uebersetzen, die Englischen Gerichte akzeptieren keine deutschen Schriftstuecke ohne Uebersetzung. War jedenfalls noch so als ich vor 3 Jahren in London fuer einen Anwalt gearbeitet habe. "Sealed Documents" bedeutet, dass das Gericht in Deutschland die Dokumente beglaubigen muss (falls ich mich richtig erinnere), also einen Beglaubigungsstempel (= sealed).

Hoffe das hilft Dir ein bisschen weiter. Vielleicht hat noch jemand anders eine Idee?
LG aus dem sonnigen London, wo heute kein Brexit ist :lol:
Micky
Lilablassblau
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#4

29.03.2019, 23:54

Hallo Micky,

vielen Dank! Wo sollte ich das denn hier beglaubigen lassen?

Bezüglich der Übersetzung dachte ich, dass die beim ausländischen Gericht vorgenommen wird und die Kosten dann in Rechnung gestellt wird.

Ist mein erster europäischer Zahlungsbefehl und der treibt mich beinahe in den Wahnsinn. Ich hoffe nur, dass er noch vor dem Brexit durchgeht;)
Micky
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#5

01.04.2019, 14:25

Hi Lilablassblau,
ob das vor Brexit noch durchgeht?? Hahahaha so wie sich das Parlament hier anstellt kann das noch dauern.
Aber zurueck zum Business. Ich kann mich erinnern (lang ist es her) dass das zustaendige Gericht in Deutschland die Unterlagen beglaubigt. Schriftsatz an das Amtsgericht in Deutschland, kurze Sachstandsschilderung und darum bitten, die angehaengten Schriftstuecke zu beglaubigen. Vielleicht am besten vorher mit dem Gericht telefonieren und rausfinden, wer dafuer zustaendig ist.
Lg Micky
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