Europäischer Zahlungsbefehl Vereinigtes Königreich
Verfasst: 28.03.2019, 11:04
Hallo,
ich benötige dringend Hilfe, da ich mir seit Tagen den Kopf zerbreche und mir keiner weiterhelfen kann.
Für den Mandanten sollte ein europäisches Mahnverfahren in Angriff genommen werden. Schuldner ist Unternehmer mit Sitz in London. Gläubiger ist ebenfalls Unternehmer mit Sitz in Deutschland.
Nach langer Recherche habe ich dann den Antrag auf Erlass des Europäischen Zahlungsbefehls (in der englischen Variante) nach London zum Gericht Queen's Bench Foreign Process übersandt.
Nun kam von dort der Antrag zurück aus folgenden Gründen:
1. Forms E an G must be attached. (Alles klar, das ist nicht das Problem)
2. A second copy of all the documents are required (Okay, ist auch nicht das Problem)
3. All documents must be translated into English (Hä? Ich habe das englische Formular verwendet und natürlich auch die Eintragungen auf Englisch vorgenommen. Nur die Vollmacht ist auf Deutsch...sollte das nicht dort beim Gericht gemacht werden?)
4. The documents must be sealed by the Court in Germany
Punkt vier bedeutet übersetzt also, dass die Unterlagen versiegelt von einem deutschen Gericht kommen sollen? Ich verstehe überhaupt nichts. Auch eine telefonische Anfrage beim Amtsgericht Berlin Wedding brachte keine Lösung. Dort ist man auch der Meinung, dass London dafür zuständig ist.
Fällt irgendjemand ein Fehler auf, der mich eventuell weiterbringen könnte? Bin momentan für alle Ideen offen!
Vorab vielen Dank für jede Hilfe!
ich benötige dringend Hilfe, da ich mir seit Tagen den Kopf zerbreche und mir keiner weiterhelfen kann.
Für den Mandanten sollte ein europäisches Mahnverfahren in Angriff genommen werden. Schuldner ist Unternehmer mit Sitz in London. Gläubiger ist ebenfalls Unternehmer mit Sitz in Deutschland.
Nach langer Recherche habe ich dann den Antrag auf Erlass des Europäischen Zahlungsbefehls (in der englischen Variante) nach London zum Gericht Queen's Bench Foreign Process übersandt.
Nun kam von dort der Antrag zurück aus folgenden Gründen:
1. Forms E an G must be attached. (Alles klar, das ist nicht das Problem)
2. A second copy of all the documents are required (Okay, ist auch nicht das Problem)
3. All documents must be translated into English (Hä? Ich habe das englische Formular verwendet und natürlich auch die Eintragungen auf Englisch vorgenommen. Nur die Vollmacht ist auf Deutsch...sollte das nicht dort beim Gericht gemacht werden?)
4. The documents must be sealed by the Court in Germany
Punkt vier bedeutet übersetzt also, dass die Unterlagen versiegelt von einem deutschen Gericht kommen sollen? Ich verstehe überhaupt nichts. Auch eine telefonische Anfrage beim Amtsgericht Berlin Wedding brachte keine Lösung. Dort ist man auch der Meinung, dass London dafür zuständig ist.
Fällt irgendjemand ein Fehler auf, der mich eventuell weiterbringen könnte? Bin momentan für alle Ideen offen!
Vorab vielen Dank für jede Hilfe!