Hallo alle zusammen.
Ich bin neu hier und brauche Hilfe zum Ausfüllen eines Exekutionsantrages. Der Schuldner wohnt in Österreich
Ich habe bereits einen europäischen Zahlungsbefehl aus Österreich, aber wie ist es mit den Gebühren hierfür? bzw. dann für den Exekutionsantrag. Nach RVG?
Vollstreckung in Österreich
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Juhuu Tinchen04,Tinchen04 hat geschrieben: ↑05.03.2019, 10:20Hallo alle zusammen.
Ich bin neu hier und brauche Hilfe zum Ausfüllen eines Exekutionsantrages. Der Schuldner wohnt in Österreich
Ich habe bereits einen europäischen Zahlungsbefehl aus Österreich, aber wie ist es mit den Gebühren hierfür? bzw. dann für den Exekutionsantrag. Nach RVG?
für den Exekutionsantrag rechnest du einfach eine ZV-Gebühr nach RVG ab. Da der Antrag ja hier in Deutschland gestellt worden ist und somit auch unsere normalen Gebühren anfallen. Theoretisch könntest du aber glaube ich auch nach österreichischem Recht abrechnen. Sicher bin ich mir da aber nicht. Wir nehmen halt die normale ZV-Gebühr nach RVG.
LG
liizzaa25
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not a magician
But i unerstand your confusion
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