zuständiges Gericht für Wiedereinsetzung

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Krizenzia
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#1

06.02.2019, 14:03

Liebe Forumsmitstreiter,

ich habe da mal wieder eine Frage.

Mandant war über längere Zeit im Ausland, hat sich auch ordnungsgemäß abgemeldet. Nach Rückkehr nach Deutschland Ende letzten Monats und Ummeldung wurde ihm unter der neuen Adresse durch einen Gerichtsvollzieher die Vollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid angekündigt, der unter der alten Adresse nach Ummeldung noch dort zugestellt wurde.
Jetzt soll Einspruch gegen den VB eingelegt werden mit Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.

Bei welchem Gericht muss das gemacht werden? Ist das Mahngericht zuständig oder das Gericht, bei dem das streitige Verfahren geführt würde und an das nach Einspruch ja verwiesen wird?????

Danke schon mal für jede Unterstützung.
Feldhamster
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#2

06.02.2019, 15:23

Wir hatten mal eine solche Angelegenheit mit einem Umzug innerhalb Deutschlands.
Wir haben den Einspruch und Wiedereinsetzungsantrag an das Mahngericht gesandt und von dort wurde der Schriftsatz dann an das streitige Gericht weitergeleitet.
Krizenzia
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#3

07.02.2019, 11:17

Danke schön.
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