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Europäischer Zahlungsbefehl NL - Übersetzung?

Verfasst: 08.01.2019, 12:21
von Buddha1987
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe hier einen vollstreckbaren deutschen Europäischen Zahlungsbefehl vom AG Wedding. Bevor ich diesen nun an einen GV zwecks ZV in die Niederlande schicke, folgende Fragestellung:

1. Muss ein deutscher Europäischer Zahlungsbefehl in die niederländische oder englische Sprache vor seiner Vollstreckung übersetzt werden?

2. Ist es korrekt, dass ich den örtlich zuständigen GV in den Niederladen ich über die Seite finde http://www.kbvg.nl/index.php?id=1231&L=3 ?

Vielen Dank!

Re: Europäischer Zahlungsbefehl NL - Übersetzung?

Verfasst: 24.01.2019, 00:29
von warintharpa
Aus dem Europäischen Zahlungsbefehl kann die Gläubigerpartei unmittelbar in den Niederlanden vollstrecken.
Die Gläubigerpartei benötigt hierzu folgende Unterlagen:
Ausfertigung des Europäischen Zahlungsbefehls des Amtsgerichts Wedding (Formblatt E EuMVVO)
und
Vollstreckbarerklärung des Amtsgerichts Wedding (Formblatt G EuMVVO).

Im Regelfall ist eine Übersetzung in niederländischer Sprache nur bei ergänzenden Eintragungen erforderlich, da die Formblätter in allen Amtssprachen der EU-Mitgliedstaaten im Europäischen Justizportal in elektronischer Form zur Verfügung stehen.

Die Anschrift des Gerichtsvollziehers kann dem Link entnommen;
sinnvollerweise wird ein Gerichtsvollzieher in der Nähe des Wohnortes der Schuldnerpartei ausgewählt.

Weitere Einzelheiten: siehe Info im Justizportal NRW:
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... eumvvo.pdf