Kostenfalle Mahnbescheid?

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Feldhamster
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#11

11.12.2018, 16:00

Lore hat geschrieben:
11.12.2018, 15:02
Aber geht es bei den beiden Entscheidungen nicht nur um die Vorschusspflicht für die Gerichtskosten? Bei der aus Hamm bin ich nicht ganz sicher. Klägerin beantragt MB, Beklagte beantragt zurückweisung und stellt Abgabeantrag. Dann bekommt die Beklagte die Gerichtskostenrechnung. Dann nimmt die Klägerin zurück und bekommt die Kosten aufgebrummt. Dann muss sie doch der Beklagten die Gerichtskosten ersetzen, oder nicht?

Der/die Beklagte muss aber Kfa stellen und die von ihm gezahlten, aber erstattungsfähigen GK mit in dem Kfa aufnehmen.
Lore
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#12

11.12.2018, 17:18

Is ja egal, ob er einen Antrag stellen muss. Aber zahlen muss doch am Ende der Kläger, oder sehe ich das falsch?
Feldhamster
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#13

11.12.2018, 18:36

Nach der hier im Thread zitierten Rechtsprechung ist es streitig, wer die Kosten in diesen Fällen zu tragen hat. Lt. OLG Hamm soll h. M. sein, dass derjenige, der den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens stellt, Kostenschuldner der GK ist. Ob dann später ein Kostenerstattungsanspruch besteht, hängt mE vom Einzelfall ab bzw. von dem weiteren Verlauf des Verfahrens und sich dann nach den üblichen Vorschriften richten.

Ich persönlich verstehe sowieso nicht, weshalb man die Kosten eines Mahnverfahrens verursacht und dann im Falle eines Widerspruchs die Forderung nicht weiter verfolgt. Aber das muss jeder Antragsteller für sich selbst entscheiden.
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mücki
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#14

13.12.2018, 11:54

Es kann diverse Ursachen dafür geben, die Forderung nach einem Widerspruch nicht weiterzuverfolgen:

1. Der Kostenpunkt,
2. Fehlende Unterlagen,
3. Fehlende Weisung des Mandanten ...

Um nur mal die drei zu nennen, die ich bisher am häufigsten hatte.

Zum Thema Kostentragung bei Klagerücknahme:
Ich kann mir kein Urteil erlauben, ob es überwiegend wahrscheinlich ist, dass dem Antragsgener bei vorliegender Konstellation die Kosten auferlegt werden, halte es aber für möglich.

Bzgl. der GKG, natürlich dürfte letztlich entscheidend sein, wer den Prozess gewinnt aber mir ging es um die erstmal gegebene Vorschusspflicht.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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