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Haftbefehl

Verfasst: 14.11.2018, 15:39
von Hermine Jean Granger
Hallo Leute,

das ist mein erster Beitrag und im Nachhinein wird mir sicherlich die Erleuchtung kommen, wenn ich hier eure Antworten lese :huepf

Habe hier einen super schönen Stapel mit unvollständigen Abläufen in der ZV von meinem Chef bekommen, hat wohl mal eine Vorgängerin von mir bearbeitet, die ich nie kennengelernt habe - sprich - jemand muss sich jetzt darum kümmern.

Ich habe hier eine Sache, da wurde der Haftbefehl im ZV Antrag beantragt, und siehe da, er schlummert seit Februar in der Akte, da er vom GVZ zurückgeschickt wurde mit der Bitte, ein ordnungsgemäßes Auftrags Schreiben zu fertigen .....FRAGE: Wie sieht denn ein solches ordnungsgemäßes Auftrags Schreiben aus? Ich bin allein mit dieser Akte und weiß mir nicht zu helfen.

Danke schon mal für eure Bemühungen :patsch

Re: Haftbefehl

Verfasst: 14.11.2018, 15:45
von Crydea
Huhu,

wenn der HB beantragt wurde und euch zugeschickt wird, dann musst du über das ZV-Auftragsformular den Auftrag an den Gerichtsvollzieher erteilen unter Modul I

Wir machen das eigentlich so, dass wir im Antrag ankreuzen, dass der Haftbefehl direkt an den zuständigen GVZ geschickt werden soll.

LG

Re: Haftbefehl

Verfasst: 14.11.2018, 15:47
von Crydea
Achso, insofern würde ich prüfen, was genau deine Vorgängerin beantragt hatte. Die gängige Reihenfolge ist ja Abnahme der VA, wenn Schuldner nicht kommt Akte zu Gericht und HB beantragen, wenn HB erlassen wieder zu GVZ. Sollte hier eine Partei einen Fehler beim versenden gemacht haben, dann würde ich eine Kopie des Auftrages mitschicken und darauf verweisen. Ihr müsste ja auch irgendwie zu dem HB gekommen sein.

Und wenn die Verhaftung nicht schon mitbeauftragt war, dann neuen Auftrag Modul I

Re: Haftbefehl

Verfasst: 14.11.2018, 15:50
von Hermine Jean Granger
Wahnsinn, vielen vielen Dank für die schnelle Antwort, Crydea!!

Ich werde es direkt beantragen :-)

LG

Re: Haftbefehl

Verfasst: 14.11.2018, 15:53
von Hermine Jean Granger
Habe grade geschaut, ist ein ZV Auftrag in eigener Sache und es wurde damals beantragt, den HB an den Gläubiger, also uns, zu übersenden.

Danke nochmal :)