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MB wg. Schadenersatz aus mangelnder Lieferung

Verfasst: 25.10.2018, 11:04
von Trine
Hallo,

ich möchte einen MB fertigen. Dabei handelt es sich um Schadenersatz.

Die Lieferung war falsche Ware und der Mandant hatte demnach einen erheblichen Schaden an seinen Geräten.

Außergerichtlich erfolgte keine Reaktion auf unser Schreiben.

Welche Katalognummer nehme ich? Und der Anspruch resultiert aus meinem Aufforderungsschreiben oder aus den ganzen Rechnungen ?

Es ist mein erster MB nach gefühlten 10 Jahren. Ich hoffe auf Hilfe. :patsch

Re: MB wg. Schadenersatz aus mangelnder Lieferung

Verfasst: 25.10.2018, 11:45
von Feldhamster
Kannst du bitte mal genau schreiben, was ihr im Aufforderungsschreiben gefordert habt?
Ich verstehe nicht, warum der Mandant falsche Ware behält und wieso hierdurch ein Schaden an seinen Geräten entstanden ist und wie ihr dann den SchEA beziffert habt.

Re: MB wg. Schadenersatz aus mangelnder Lieferung

Verfasst: 25.10.2018, 12:41
von Trine
Die Ware wurde montiert und dadurch entstand ein Schaden. Ansprüche verjähren morgen. wir haben die Gegenseite informiert und aufgefordert, den entstandenen Schaden i.H.v. X anzuerkennen und die Erklärung abzugeben, dass er auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung verzichtet.

Ich habe festgestellt, dass ich gar keine Katalognummer auswählen muss, sondern sonstige Ansprüche nehmen kann. Dort habe ich eingetragen : "SChadenersatz aus mangelhafter Lieferung gem. anwaltlichem Aufforderungsschreiben".

Ob dass alles so richtig ist - ich weiß es nicht :(

Re: MB wg. Schadenersatz aus mangelnder Lieferung

Verfasst: 25.10.2018, 12:46
von Trine
nächste Frage: unsere RA Kosten beantrage ich wie folgt:

1,3 Geschäftsgebühr , davon Minderungsbetrag 0,65 + PTE?? verstehe ich das richtig ?

Re: MB wg. Schadenersatz aus mangelnder Lieferung

Verfasst: 25.10.2018, 13:07
von Feldhamster
Ich würde genauer schreiben:
"Schadenersatz aus mangelhafter Lieferung vom **** gem. anwaltlichem Aufforderungsschreiben vom ****".

Du setzt die volle Geschäftsgebühr zzgl. Postpauschale + ggf. Umsatzsteuer nach dem Streitwert als Nebenforderung an.

Das Mahngericht nimmt dann selbständig die hälfte Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr 3305 vor und weist die verbleibenden Beträge als Kosten des Mahnverfahrens im MB aus.

Re: MB wg. Schadenersatz aus mangelnder Lieferung

Verfasst: 29.10.2018, 08:41
von Trine
so hatte ich es dann auch gemacht, genau den Betreff als sonstigen angegeben, da keine Katalognummer so richtig passte. die Geschäftsgebühr mit PTE hatte ich als NF in Ansatz gebracht, aber das System hatte es moniert, da die Gebühr zu hoch erschien, ich hatte dann den Minderungsbetrag 0,65 Verfahrensgebühr genommen. Ich bin gespannt. Lieben Dank für deine Hilfe.
Hab eine schöne Woche :-)

Re: MB wg. Schadenersatz aus mangelnder Lieferung

Verfasst: 29.10.2018, 09:03
von Trine
Also ich glaube ich bin heut auf einen Montag bescheuert :(

Ich wollte die Angelegenheit gegenüber dem Mandanten abrechnen, aber irgendwie stolpere ich..

3305 MB
2300 GG
- 3305 MB
PTE 2x

ist das richtig ? Irgendwie zweifle ich gerade total. :(

Re: MB wg. Schadenersatz aus mangelnder Lieferung

Verfasst: 29.10.2018, 09:38
von sh161
Trine hat geschrieben:
29.10.2018, 09:03
Also ich glaube ich bin heut auf einen Montag bescheuert :(

Ich wollte die Angelegenheit gegenüber dem Mandanten abrechnen, aber irgendwie stolpere ich..

3305 MB
2300 GG
- 3305 MB
PTE 2x

ist das richtig ? Irgendwie zweifle ich gerade total. :(
1,3 GG 2300
7002
1,0 MB 3305
-0,65 GG 2300
7002
USt.

Re: MB wg. Schadenersatz aus mangelnder Lieferung

Verfasst: 29.10.2018, 10:22
von Coco Lores
Erst mal: Wieso wollt Ihr jetzt schon abrechnen? Die Angelegenheit wird doch noch weiter gehen zumindest das Mahnverfahren oder endet hier Euer Auftrag?

Dann wird die GG auf die Verfahrensgebühr angerechnet nicht andersrum (s. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG).

2 x PTE ist aber richtig

Re: MB wg. Schadenersatz aus mangelnder Lieferung

Verfasst: 29.10.2018, 11:03
von Trine
Ach hier wird immer ganz schnell abgerechnet... Finde es eine sehr unpraktische Verfahrensweise, aber soll so sein.

Danke für eure Hilfe, ich wusste doch, irgendwas war komisch an meinen Gedanken :(