MB wg. Schadenersatz aus mangelnder Lieferung

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Feldhamster
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#11

29.10.2018, 11:15

Ich wurde nur die außergerichtliche Tätigkeit zum jetzigen Zeitpunkt abrechnen. Die ist abgeschlossen mit Antrag MB.

Das Mahnverfahren würde ich dann abrechnen, wenn VB-Antrag raus ist. Dann weiß man gesichert, welche Gebühren für das Mahnverfahren tatsächlich entstanden sind.

So hat man auch eine schöne klare Trennung.

Aber wenn man in eurer Kanzlei das anders will, musst du dich natürlich dran halten.
Coco Lores
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#12

29.10.2018, 12:15

Trine hat geschrieben:
29.10.2018, 11:03
Ach hier wird immer ganz schnell abgerechnet... Finde es eine sehr unpraktische Verfahrensweise, aber soll so sein.

Danke für eure Hilfe, ich wusste doch, irgendwas war komisch an meinen Gedanken :(
Das ist auch grundsätzlich sinnvoll, allerdings erst dann, wenn das jeweilige Verfahren bzw. der Verfahrensabschnitt beendet ist. Damit tut Ihr Euch nicht unbedingt einen Gefallen, weil es nachher noch verwirrender werden kann.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Trine
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#13

29.10.2018, 13:01

ja darum sag ich ja : unpraktische Verfahrensweise :( besonders mit dem Abrechnungsprogramm Annotext.
Ich bin neu hier in der Kanzlei, füge mich und lerne täglich neu dazu ;)
:thx
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