PfüB an Einwicklungshelfer mit Wohnsitz im Ausland
Verfasst: 16.10.2018, 12:17
Hallo alle zusammen, ich brauche Eure Hilfe. Also direkt zum Sachverhalt:
Unser Mandant ist der "Arbeitgeber" (Drittschuldner):
Schuldner ist als Entwicklungshelfer nach dem Enwicklungshelfergesetz tätig. Dies begründet ein Dienstvertrag eigener Art und ist kein Arbeitsvertrag im arbeitsrechtlichen Sinne. Der Schuldner befindet sich im Einsatz im Ausland. Der Entwicklungsdienst wird ohne Erwerbsabsicht ausgeübt, so dass der Schuldner kein Gehalt, sondern Unterhaltsgeld zur Deckung des Lebenbedarfs erhält.
Kann man dieses Unterhaltsgeld als "Gehalt" sehen und es tatsächlich pfänden?
Der Schuldner erhält auch unterschiedliche Höhen, ich denke dass das bisher Gezahlte zusammengerechnet und der Durchschnitt ermittelt werden muss, um dann die Pfändungshöhe prüfen zu können oder?
Ich finde die ganze Angelegenheit ziemlich kompliziert und danke Euch bereits jetzt für eventuelle Antworten.
LG
Unser Mandant ist der "Arbeitgeber" (Drittschuldner):
Schuldner ist als Entwicklungshelfer nach dem Enwicklungshelfergesetz tätig. Dies begründet ein Dienstvertrag eigener Art und ist kein Arbeitsvertrag im arbeitsrechtlichen Sinne. Der Schuldner befindet sich im Einsatz im Ausland. Der Entwicklungsdienst wird ohne Erwerbsabsicht ausgeübt, so dass der Schuldner kein Gehalt, sondern Unterhaltsgeld zur Deckung des Lebenbedarfs erhält.
Kann man dieses Unterhaltsgeld als "Gehalt" sehen und es tatsächlich pfänden?
Der Schuldner erhält auch unterschiedliche Höhen, ich denke dass das bisher Gezahlte zusammengerechnet und der Durchschnitt ermittelt werden muss, um dann die Pfändungshöhe prüfen zu können oder?
Ich finde die ganze Angelegenheit ziemlich kompliziert und danke Euch bereits jetzt für eventuelle Antworten.
LG