Hallo ihr Lieben ich habe mal eine Frage.
Unsere Mandantin und ihr Ehemann sind voneinander getrennt. Die gemeinsame Tochter musste nunmehr kostenpflichtige zahnärztliche Leistungen erhalten. Über die Kosten haben sie die Eheleute dahingehend geeinigt, dass jeder Elternteil die Hälfte der Kosten trägt. Jetzt hat der Ehemann dies nicht eingehalten. Kann ich deswegen einen Mahnbescheid beantragen oder muss Zahlungsklage erhoben werden? Ich wüsste keine Katalognummer beim Mahnbescheid die passend wäre.
Habr ihr eine Idee?
Danke schonmal für eure Hilfe
Mahnbescheid gegen Ehemann
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Gibt es ein schriftliches Schuldanerkenntnis?
Wenn keine Katalog-Nr. passend erscheint, nehme ich die 99 und erläutere kurz den Anspruch. Das hat nur den Nachteil, dass der Erlass etwas länger dauert, weil ein Mensch sich die Begründung anschaut.
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Nur weil es keine Katalognummer gibt, heisst das doch nicht, dass ein MB nicht möglich ist. Es ist nur kein automatisiertes Verfahren möglich. Da aber ohnehin niemand kontrolliert, was dort steht, wäre ich da kreativ. Gesamtschuldnerausgleich gibt es nicht... Wie wäre es mit Nr.33 Schuldanerkenntnis? Oder Nr.39 Vergleich, außergerichtlicher?
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Also es gibt einen Auszug aus einem Chatverlauf wo er mehrfach mitteilt, dass er die Zahlung vergessen hat, diese aber nachholen wird.
Und noch eine Frage, kann ich für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids PKH beantragen? :/
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Beiordnung dürfte aber ausscheiden.
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Also ich verwende für zahnärztliche- oder ärztliche Leistungen die Katalog Nr. 02. Dann bleib dir eine Begründung erspart. Ich mache für solche Sachen nur Mahnbescheide. Ist der einfachste Weg.Nicolex3 hat geschrieben: ↑18.09.2018, 15:36Hallo ihr Lieben ich habe mal eine Frage.
Unsere Mandantin und ihr Ehemann sind voneinander getrennt. Die gemeinsame Tochter musste nunmehr kostenpflichtige zahnärztliche Leistungen erhalten. Über die Kosten haben sie die Eheleute dahingehend geeinigt, dass jeder Elternteil die Hälfte der Kosten trägt. Jetzt hat der Ehemann dies nicht eingehalten. Kann ich deswegen einen Mahnbescheid beantragen oder muss Zahlungsklage erhoben werden? Ich wüsste keine Katalognummer beim Mahnbescheid die passend wäre.
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Danke schonmal für eure Hilfe
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not a magician
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