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Kosten der Beschwerde

Verfasst: 06.09.2018, 13:05
von Moli
Hallo zusammen,

Mdt. muss Unterhalt zahlen. Hat er eine Weile nicht getan. Sodann hat der Sohn dem Arbeitgeber einen Pfüb zu stellen lassen, hat aber vergessen im Prüb anzugeben, dass es weitere unterhaltspflichtige Personen gibt (Ehefrau und ein weiteres Kind). Chef hat dann Beschwerde eingelegt und die Pfändungsfreigrenze ist auf zusätzliche 600,00 € erhöht worden.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens wurden nun dem Schuldner auferlegt obwohl der Gläubiger die Angaben im Pfüb nicht gemach hat. Ist das oK? Ich hätte vermutet, dass der Gläubiger die Kosten der Beschwerde tragen muss, weil er unvollständige Angaben gemacht hat.

Wäre für Eure Hilfe echt dankbar.

Re: Kosten der Beschwerde

Verfasst: 06.09.2018, 13:15
von Moli
Oh, im falschen Bereich, Sorry