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Europäischer Zahlungsbefehl Ungarn - Hilfe

Verfasst: 04.06.2018, 12:00
von Crydea
Hallo alle!

Ich soll einen europäischen Zahlungsbefehl nach Ungarn machen. Habe mich etwas davor gedrückt, da ich so etwas noch nie gemacht habe - und dann gleich Ungarn -, jetzt soll das Teil aber vor meinem Urlaub natürlich noch raus. Habe am Wochenende viel zu dem Thema gelesen, bin jedoch noch sehr unsicher mit diesen Vordrucken. Habe mir diese jetzt einmal auf deutsch und einmal in der Landessprache runtergeladen. Unser Mandant wohnt in Deutschland, Schuldner in Ungarn, Kaufvertrag, Rückabwicklung wegen Mängeln, Schuldner rückt kein Geld raus.

So, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann sind in Ungarn für solche Sachen nicht die Gerichte, sondern die Notare zuständig. Kann ich dann in dem Formular bei "Gericht" einfach den zuständigen Notar eintragen, welchen ich vorher recherchiert habe? Zudem muss ich zugeben, dass ich hier mit der Angabe der Zinsen überfordert bin. Ich möchte, dass die HF ab Erlass quasi verzinst wird, so, wie ich das bei einem MB auch beantragen kann. Geht das hier überhaupt? Und reicht dann als Beweismittel der Kaufvertrag? Gibt auch noch Belege für Hin- und Rücktrabsport (geht um ein Pferd). Und wenn ich unser anwaltliches Forderungsschreiben als Beweis beifügen möchte, muss ich dies vorher bestimmt übersetzen lassen?! Fragen über Fragen, obwohl ich so viel zu dem Thema gelesen habe :sad:

Wäre super, wenn hier jemand seine Erfahrungswerte mit mir teilen könnte, bin in der Auslandsvollstreckung noch komplett unerfahren.

Danke vorab und LG

Re: Europäischer Zahlungsbefehl Ungarn - Hilfe

Verfasst: 05.06.2018, 09:03
von Crydea
Keiner eine Idee oder Erfahrungswerte? Habe bisher leider nichts gefunden, was mir so richtig weiterhilft und auch verständlich wäre :oops:

Re: Europäischer Zahlungsbefehl Ungarn - Hilfe

Verfasst: 06.06.2018, 11:23
von mücki
Gibt es keine Gerichtsstandsvereinbarung o.ä.?

Falls nicht, den oder einen zuständigen Notar kannst du dir hier raussuchen:

https://e-justice.europa.eu/content_fin ... o?clang=de

Aber in Prinzip kannst du jeden beliebigen Notar nehmen.

Im Mahnverfahren an sich brauchst du - genausowenig wie im deutschen Mahnverfahren - keine Beweismittel. Im streitigen Verfahren wird der Kaufvertrag wohl weder die Mängeleinrede noch das tatsächliche Bestehen von Mängeln belegen. Die Belege über den Rücktransport des Pferdes belegen zumindest, dass der "Kaufgegenstand" zurückgegeben wurde und somit wohl auch der Kaufpreis wieder zu erstatten ist.

Fazit: Deine ganzen Sorgen, brauchen dich erstmal nicht zu kümmern, da diese für das Mahnverfahren irrelevant sind. Sollte es zum streitgen Verfahren kommen, wäre es angebracht euch einen dort ansässigen Anwalt zu suchen.

Re: Europäischer Zahlungsbefehl Ungarn - Hilfe

Verfasst: 18.06.2018, 13:53
von Crydea
Hallo Mücki,

vielen Dank für deine Antwort, bin heute erst aus dem Urlaub zurück =)

Belege über den Transport des Pferdes haben wir. Habe das ganze vor dem Urlaub jetzt erst einmal soweit ausgefüllt, wie ich es alleine geschafft habe und dann mit Vermerken dem Chef vorgelegt. Bin mal gespannt, was da die Tage noch kommt. Die ganze Sache ist leider nicht so einfach "Pferd gekauft-mangelhaft-Pferd zurück" sondern "Pferd gekauft-mangelhaft-Korrespondenz, Ausstauschpferd angeboten- Pferd zurück-Austauschpferd nicht geliefert/kein Geld erstattet".

Und Beweise brauche ich beim Antrag echt keine beifügen? :schock Nach allem was ich gelesen hatte, und so wie ich das Formular verstanden hatte, war ich der Meinung, dass ich da welche beifügen müsste.

Lg Cry

Re: Europäischer Zahlungsbefehl Ungarn - Hilfe

Verfasst: 28.08.2018, 16:10
von Crydea
So, der Antrag ist ja schon ne Weile raus. Jemand Erfahrungswerte wie lange es dauert, bis man bei sowas mit einer Rückmeldung rechnen kann? Der Mandant nervt hier bissel rum und außer mit Österreich hatten wir hier sowas noch nicht. Und in Österreich konnte man zur Not anrufen, was ich in Ungarn leider nicht mal eben machen kann :oops:

Re: Europäischer Zahlungsbefehl Ungarn - Hilfe

Verfasst: 29.08.2018, 09:12
von mücki
sorry, dass ich mich jetzt erst zurück melde, hatte das Thema aber aus den Augen verloren. Mir ist kein Fall bekannt, bei dem ein Antragsteller Belege einreichen musste. Allerdings braucht man tatsächlich eins: Viel Geduld. Das europäische Mahnverfahren dauert gefühlt ewig. Mein letzter europ. Zahlungsbefehl hat ein 3/4 Jahr gedauert, bis endlich die vollstreckbare hatte.

Re: Europäischer Zahlungsbefehl Ungarn - Hilfe

Verfasst: 29.08.2018, 09:18
von Crydea
Huhu, danke für deine Antwort mücki.

3/4 Jahr geht ja noch :lol:

Hast du da zwischenzeitlich Sachstandsmitteilungen o.ä. bekommen oder einfach 3/4 Jahr Funkstille und aufeinmal war das Teil da?

LG

Re: Europäischer Zahlungsbefehl Ungarn - Hilfe

Verfasst: 30.08.2018, 10:25
von mücki
Guten Morgen,
ja, die habe ich bekommen, war allerdings ein Mahnverfahren in den Niederlanden. War zwar ein bisschen langfristig, weil die Sachstandsmitteilung auf Niederländisch war und ich daher erstmal alles halbwegs so übersetzen musste, dass es einen Sinn ergibt aber wir wurden immer informiert. Ob das allerdings in Ungarn genauso gehandthabt wird, kann ich dir nicht sagen.

P.S. von wegen geht ja noch ... eines schönen Tages stand mein Chef vor mir meinte, ich solle mich doch mal nach dem Stand erkundigen, meinen Hinweis, dass wir immer informiert wurde und ich daher davon ausgehe, dass dies weiterhin der Fall ist, fand er zwar nett, wollte die Sachstandsanfrage aber trotzdem. Ich musste ihn dann dezent drauf hinweisen, dass ich kein Holländisch spreche und mein bestes Schulenglisch nach 17 Jahren der Nichtnutzung wohl auch nicht ausreichen wird, um das ganze telefonisch zu machen :patsch Das hat er dann eingesehen (weil es bei ihm vermutlich auch nicht besser ausschaut) und von seinem Wunsch gelassen. Wir bekamen dann aber tatsächlich kurze Zeit später die Vollstreckbare. :mrgreen:

Re: Europäischer Zahlungsbefehl Ungarn - Hilfe

Verfasst: 09.05.2019, 11:48
von Crydea
So, mal ein kurzer Zwischenstand. Nun kam das Teil aus Ungarn vom Notar zurück. Dieser monierte, dass bei den Antragskosten die Notarkosten fehlen (welche erst mit dem Rückschreiben bekannt wurden Oo) und ergänzt werden müssen und wir das Teil zweimal auf deutsch schicken müssen. Erschließt sich mir zwar alles nicht so ganz, wurde aber halt mal erledigt.

Falls ich noch miterlebe, wie die Sache ausgeht, werde ich noch einmal berichten ;)