Unterhaltsvollstreckung in Dänemark

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Verena2206
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#1

26.01.2018, 12:25

Hallo zusammen :wink1 Ich hoffe, Ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen. Wir haben gegen den Schuldner 2 Unterhaltstitel (2 Kinder) Der Schuldner wohnt und arbeitet in Dänemark.
Nun zu meinen Fragen:
Ich muss die Titel ja vor einem dänischen Amtsgericht anerkennen und für vollstreckbar erklären lassen. Gibt es dafür ein Formblatt?
Muss ich die Titel übersetzen lassen?
Wie gehe ich danach vor?
Soll ich vielleicht einen dänischen Rechtsanwalt mit der Vollstreckung beauftragen?
Ich steh etwas auf dem Schlauch.

Vielleicht kann mir ja von Euch jemand helfen :kopfkratz
warintharpa
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#2

29.01.2018, 23:07

Bevor ich Deine Frage beantworten kann, benötige ich weitere Angaben:
Wann wurde das gerichtliche Verfahren eingeleitet?
Datum und Art der Unterhaltstitel
Verena2206
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#3

31.01.2018, 07:34

Das gerichtliche Verfahren haben wir am im Oktober 2016 eingeleitet.
Die Unterhaltstitel sind jeweils vom 03.11.2016 und ausgestellt durch das Jugendamt.
warintharpa
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#4

31.01.2018, 23:17

Ein Vollstreckbarerklärungsverfahren ist nicht erforderlich, da die öffentlichen Urkunden nach dem maßgeblichen Zeitpunkt errichtet worden sind.
Es findet insoweit die Europäische Unterhaltsverordnung (EU-Verordnung Nr. 4/2009) Anwendung.
Stattdessen ist zunächst vom Jugendamt ein Auszug aus den Unterhaltsurkunden (Formblatt III EuUnthVO) zu erteilen.
Mit dem vorgenannten Auszügen und den weiteren Vollstreckungsunterlagen kannst Du dann direkt in Dänemark vollstrecken.
Weitere Einzelheiten: s. Info im Justizportal NRW zur Europäischen Unterhaltsverordnung:
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... unthvo.pdf
Zuletzt geändert von warintharpa am 25.03.2018, 14:48, insgesamt 1-mal geändert.
Verena2206
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#5

07.02.2018, 07:00

DANKE :)
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