Hilfe bei Exekutionsantrag bitte.

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anwaltsliebling
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#1

04.11.2017, 15:21

Hallo miteinander,

ich schieb schon einige Zeit einen Exekutionsantrag vor mich hin und hätte ein paar Fragen, die ich allein durch Recherche hier und auch anderweitig nicht klären kann. Es geht um einen VB (Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel liegt vor). Die Zinsen über dem Basiszinssatz trage ich unter "Zinsen" ein. Aber was wird bei "Kapitalisierung der Zinsen" eingetragen? Bei "Kosten" würde ich jetzt die Kosten eintragen, die im VB angegeben sind. "Kosten aus früheren Exekutionsverfahren" - sind damit lediglich Gerichtskosten umfasst, oder auch RA-Gebühren für frühere Exekutionsverfahren? Und bei "Kosten des Exekutionsantrages - Normalkosten TP 2", was trage ich dort ein? Oder kann ich auch hier eine 3309 Gebühr + Auslagen in Ansatz bringen? Und dann sicher ohne Mehrwertsteuer? Und im Punkt "sonstige Auslagen/Kosten", was wird dort eingetragen?

Vielen lieben Dank schon mal und noch ein schönes Wochenende.
Grüßle
StarsinEyes
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#2

11.01.2018, 08:44

Guten Morgen, ich müsste mich bei dem Thema mal einklincken. WIr haben einen österreichischen Vollstreckungstitel, der Schuldner lebt auch in Österreich. Wir brauchen, nur weil wir in Deutschland sitzen, den Titel aber nicht als europäischen Vollstreckungstitel bestätigen lassen oder? Ich bin ja der Meinung, wenn der Titel im Herkunftsland vollstreckt wird, ist es irrelevant aus welchem Land die Vollstreckung erteilt wird, oder?
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#3

24.01.2018, 14:44

Nein StarsinEyes, du leitest ohne ihn als Europäischen Vollstreckungstitel bestätigen zu lassen, die Exekution in Österreich ein.
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