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Titel nicht auffindbar

Verfasst: 18.09.2017, 17:29
von Erdbeere23
Hallo Zusammen,

kurze Frage an Euch:

Ein Mandant meldet sich nach knapp 15 Jahren wieder bei uns. Er ist auf der Suche nach einem Titel aus dem Jahr 2001-2003. Er würde gerne erneut vollstrecken, kann dies aber nicht ohne Titel. Aus unseren noch bestehenden Unterlagen (die Akte wurde 2003 angelegt) geht nicht hervor, ob seinerzeit der Titel an den Mandaten geschickt wurde bzw. ob wir den Titel überhaupt hatten. Nun fragt er, ob wir eine Zweitschrfit von diesem Titel beantragen könnten.

Wie ist da das Vorgehen bzw. reicht da ein zweizeiler den wir ans Gericht schicken, mit dem wir versichern, dass uns sowie dem Mandanten der Titel nicht mehr vorliegt?

Habe so einen Fall in meiner doch noch jungen Laufbahn bisher nicht gehabt.

Danke schon mal für die Antworten.

Liebe Grüße

Re: Titel nicht auffindbar

Verfasst: 18.09.2017, 21:22
von Schreibblitz
Ihr müsst da ans Gericht schreiben, dass ihr eidesstattlich versichert, dass euch der Titel nicht vorliegt. Ich würde in diesem Fall auch den Mandanten noch eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben lassen, dass der Titel nicht auffindbar ist. Diese eidesstattliche Versicherung fügst du dem Schreiben bei und beantragst dann eine Zweitausgertigung des Titels xy vom ... mit AZ ..... Wurde der Titel evtl. schon bezahlt, weil so gar nichts aus der Akte hervor geht? Vielleicht hat den der Gerichtsvollzieher gleich einbehalten wegen vollständiger Bezahlung bzw. lag euch der Titel überhaupt schon mal vor? Wir hatten das schon dass Titel auf dem Postweg verloren gegangen sind. Ich schreib dass dann immer noch ans Gericht, dass der Titel wohl auf dem Postweg verloren ging und wir versichern, dass wir den Titel vernichten, falls er doch noch aufgefunden werden sollte.

Re: Titel nicht auffindbar

Verfasst: 19.09.2017, 06:38
von Soenny
Ich würde da gar nichts eidesstattlich versichern, wenn ich nicht einmal weiß, ob der Titel jemals in der Akte war und was überhaupt in der ZV gelaufen ist.

Ich würde dem Mandanten erklären, an welches Gericht er sich wenden muß, was er schreiben oder zu Protokoll geben muß und was es kostet.