Exekution sofort möglich?
- anwaltsliebling
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Guten Morgen, mir liegt der VB mit der entsprechenden Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel vor. Es lag ein Schreiben des Gerichts bei, dass gleichzeitig die Zustellung an den Schuldner erfolgt ist, sobald das Zustelldatum bekannt ist, wird uns das mitgeteilt. Muss ich mit dem Exekutionsantrag warten, bis mir das Datum bekannt ist oder kann ich gleich loslegen? Danke schon mal.
Grüßle
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Du kannst jetzt schon unmittelbar aus dem Vollstreckungsbescheid im EU-Ausland (Österreich) vollstrecken. Sicherheitshalber solltest Du im Vollstreckungsauftrag den Gerichtsvollzieher im EU-Ausland um gleichzeitige Zustellung einer Ausfertigung der Bestätigung an die Schuldnerpartei beantragen.
Dem Vollstreckungsorgan im EU-Ausland ist eine Ausfertigung der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen vorzulegen.
Einzelheiten: s. Info im Justizportal NRW zum Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen: https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... euvtvo.pdf
Dem Vollstreckungsorgan im EU-Ausland ist eine Ausfertigung der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen vorzulegen.
Einzelheiten: s. Info im Justizportal NRW zum Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen: https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... euvtvo.pdf
Zuletzt geändert von warintharpa am 25.03.2018, 22:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Vielen Dank.
Grüßle