Angabe vorgerichtl. Tätigkeit im MB

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#11

11.04.2017, 15:26

Angerechnet wird immer aus dem Wert, der in das Verfahren übergegangen ist. Oder, für schlichte Gemüter, aus dem niedrigeren von beiden Werten.
katinka0508
Forenfachkraft
Beiträge: 201
Registriert: 17.07.2013, 14:20
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Bayern

#12

12.04.2017, 16:26

Stimme Adora Belle zu:

Geschäftsgebühr aus 5.951,99 €
Gebühr Mahnverfahren aus 4944,06 €
Anrechnung ist eine 0,65 aus 4944,06 €
Antworten