ZV in die Niederlande

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MeliM88
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#1

27.02.2017, 21:56

Guten Abend,

ich habe einen deutschen Titel und der Schuldner ist in den Niederlanden und muss vollstrecken.

Wer hat Erfahrungen; was muss ich tun um die Vollstreckung machen zu können und wenn ich vollstrecke, mit welchen Kosten muss ich rechnen und was muss ich beachten????

Hatte das bislang noch nie ??!!

Für Antworten allesamt bedanke ich mich bereits jetzt :lol:
Aelizia
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#2

28.02.2017, 09:55

warintharpa
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#3

01.03.2017, 21:12

1.
Falls die Verfahrenseinleitung (Klageeingang) nach dem 09.01.2015 erfolgte oder die öffentliche Urkunde/der Vergleich nach dem 09.01.2015 errichtet worden ist, kann aus dem deutschen Schuldtitel (Entscheidung) unmittelbar in den Niederlanden vollstreckt werden.
Es wird jedoch hierfür eine Bescheinigung (Formblatt I EuGVVO (EU-Verordnung Nr. 1215/2012) benötigt.

Weitere Einzelheiten können der Info im Justizportal NRW zur Brüssel Ia-Verordnung entnommen werden:
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... eugvvo.pdf

2.
Sofern es sich bei der titulierten Forderung nicht um eine unbestrittene Forderung handelt, kann aus dem deutschen Schuldtitel in Altfällen noch nicht unmittelbar vollstreckt werden.
Stattdessen bedarf es vorher der Durchführung eines Vollstreckbarerklärungsverfahrens nach der EU-Verordnung Nr. 44/2001, falls die Verfahrenseinleitung bzw. Errichtung des Schuldtitels vor dem 09.01.2015 erfolgte.
Für das Vollstreckbarerklärungsverfahren in den Niederlanden wird in Altfällen eine Bescheinigung (Formblatt V VO (EU) Nr. 44/2001) benötigt.
Weitere Einzelheiten können der Info im Justizportal NRW zur Brüssel I-Verordnung entnommen werden:
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... l-I-vo.pdf

3.
Sofern es sich um eine unbestrittene Forderung nach der EU-Verordnung Nr. 805/2004 handelt, kann die Gläubigerpartei ggfs. die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen bei Gericht beantragen.
Die Gläubigerpartei hat insoweit ein Wahlrecht.
Weitere Einzelheiten können der Info im Justizportal NRW zum Europäischen Vollstreckungstitel entnommen werden:
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... euvtvo.pdf
Zuletzt geändert von warintharpa am 25.03.2018, 22:38, insgesamt 1-mal geändert.
MeliM88
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#4

03.03.2017, 10:55

Vielen Dank für die Informationen.
Also bei mir handelt es sich "glücklicherweise" um Punkt 1. Das mit der Bescheinigung gemäß Formblatt I werde ich schon hinbekommen. Kostet diese Bescheinigung etwas?

Wie geht es aber dann weiter? Muss der ZV-Auftrag in holländischer Sprache erfolgen und welche Kosten fallen in Holland in der Regel an?
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