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Mahnverfahren außergerichtliche Kosten

Verfasst: 27.02.2017, 14:46
von Schildkröte1988
Hallo,

rechne ich das eigentlich richtig für die außergerichtlichen Kosten oder läuft da was schief:

VV 2300 aus Gegenstandswert
VV 7002 PPT
Zwischensumme
VV 7008
Summe

dann errechne ich mir den Minderungsbetrag zwecks Anrechnung zwischen VV 2300 und VV 3305 und diesen Betrag ziehe ich oben von der Summe ab. Den Betrag den ich dann erhalte mache ich im Mahnbescheid geltend. Stimmt das so?

Liebe Grüße

Re: Mahnverfahren außergerichtliche Kosten

Verfasst: 27.02.2017, 14:49
von Sonnenkind
Machst du hier nur noch einen Mahnbescheid über die außergerichtlichen Kosten? Falls ja, dürftest du diese komplett geltend machen, nachdem dies nunmehr deine Hauptforderung ist und eine Anrechnung hat nicht mehr zu erfolgen.

Re: Mahnverfahren außergerichtliche Kosten

Verfasst: 27.02.2017, 15:12
von Schildkröte1988
Nein ist neben einer anderen Forderung :) Also mit Anrechnung dann.

Re: Mahnverfahren außergerichtliche Kosten

Verfasst: 27.02.2017, 16:17
von Sonnenkind
Da kommt ja mal die Seite im MB, wo du die vorgerichtlichen Gebühren einträgst. Sofern dein Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, gibst du hier die Gebühren wie von dir oben berechnet, brutto ein. Dann wirst du nach der Anrechnung gefragt und hier gibst du dann lediglich 0,65 der Nettogebühr als Anrechnung an bzw. 0,75 sofern höhere Gebühr.