Mahnverfahren außergerichtliche Kosten
Verfasst: 27.02.2017, 14:46
Hallo,
rechne ich das eigentlich richtig für die außergerichtlichen Kosten oder läuft da was schief:
VV 2300 aus Gegenstandswert
VV 7002 PPT
Zwischensumme
VV 7008
Summe
dann errechne ich mir den Minderungsbetrag zwecks Anrechnung zwischen VV 2300 und VV 3305 und diesen Betrag ziehe ich oben von der Summe ab. Den Betrag den ich dann erhalte mache ich im Mahnbescheid geltend. Stimmt das so?
Liebe Grüße
rechne ich das eigentlich richtig für die außergerichtlichen Kosten oder läuft da was schief:
VV 2300 aus Gegenstandswert
VV 7002 PPT
Zwischensumme
VV 7008
Summe
dann errechne ich mir den Minderungsbetrag zwecks Anrechnung zwischen VV 2300 und VV 3305 und diesen Betrag ziehe ich oben von der Summe ab. Den Betrag den ich dann erhalte mache ich im Mahnbescheid geltend. Stimmt das so?
Liebe Grüße