Schuldner unbekannt ins Ausland verzogen...

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Enri
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#1

13.02.2017, 23:41

Hallo in die Runde,

dank Google, deinem Freund und Helfer, habe ich zu Euch ins Forum gefunden und hätte jetzt auch direkt ein Anliegen.

Ich habe auf meinem Schreibtisch eine (für mich) uralte Akte liegen. Der Titel besteht seit knapp 10 Jahren, div. ergebnislose Pfändungsversuche (Konto & Arbeitgeber), etc. Die letzte VA war vor 3,5 Jahren, allerdings nicht von uns.

Nun wollten wir den Schuldner mal wieder "erinnern", dass es uns noch gibt...

Brief an Schuldner -> Unbekannt verzogen. Bis das bei uns jemand bemerkt hat :pfeif , ging bereits ein Antrag zur Abgabe der VA raus. -> Nicht zustellbar, unbekannt verzogen. (Hinweis zum Aufenthaltsort hatten wir nicht angekreuzt da es sich überschnitten hatte)
Eine nachträgliche Anfrage beim Einwohnermeldeamt ergab ebenfalls "verzogen nach: unbekannt".

Laut aktuellen Gerüchten dürfte der Schuldner ins Ausland gezogen sein. Da wir den Schuldner schon ein paar Tage kennen, liegt der Verdacht sehr nahe, dass es sich um Frankreich oder Tunesien handeln dürfte.

Damit bin ich mit meinem Latein am Ende, und weiß nicht mehr wo ich weiter ansetzen kann.
Zum einen hat Frankreich kein Meldegesetz (Tunesien schätzungsweise auch nicht), zum anderen kann ich doch nicht blind in zwei Richtungen im Ausland ermitteln, zumal es nicht mal 100% sicher ist, dass er dort ist.

In zwei Beiträgen im Forum habe ich gelesen, dass Strafantrag gestellt wurde um ihn bei der Einreise abzufangen.... Allerdings ist die Forderung gut 10 Jahre alt, ich sehe da keinen Ansatz für einen Strafantrag. Zudem das auch eher für Tunesien interessant wäre.

Andere Überlegung war, ob man die VA nicht trotzdem irgendwie durch bekommt und durch die nicht Abgabe, ein HB ausgestellt wird. Aber selbst wenn das möglich wäre, könnte der HB nicht vollstreckt werden. Ein Zivi HB dürfte nicht mal bei der Einreise oder Behördengänge auflaufen?

Großes Bedenken haben wir auch, dass er durch Frankreich eine verkürzte EU-Insolvenz anstrebt. Da er Bezug zu Frankreich hat, dürfte das auch recht wenig Möglichkeiten lassen dies anzufechten.

Habt Ihr vielleicht noch irgendeine Idee oder Tipp? Einen Detektiv steht trotz mittleren 4 stelligen Betrag nach 10 Jahren außerstand nicht wirklich zur Option. Und einfach abwarten bis er irgendwann mal wieder im deutschen Melderegister auftaucht wäre wohl die letzte Variante die wir möchten.

LG Enri

:thx
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Soenny
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#2

14.02.2017, 08:08

Kannst du bitte in deinem Profil eine eindeutige Berufsbezeichnung eintragen? ;)
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