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Vollstr. Kostenrechnung des Notars nach Österreich zustellen

Verfasst: 13.02.2017, 16:11
von Fireflyy
Hallo zusammen :huepf

ich haben eine notarielle Kostenrechnung für vollstreckbar erklärt und nun muss ich ja, um aus dieser vollstrecken zu können, diese an den Schuldner zustellen lassen. Dieser ist aber mitlerweile nach Österreich verzogen. Muss ich die Zustellung über das Amtsgericht, wo der Notar seinen Sitz hat, beantragen?

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Liebe Grüße
Fireflyy

Re: Vollstr. Kostenrechnung des Notars nach Österreich zuste

Verfasst: 13.02.2017, 21:32
von warintharpa
Für die Zustellung in Österreich gilt die Europäische Zustellungsverordnung (EU-Verordnung Nr. 1393/2007 (EuZustVO)).

Die Zustellung ist bei dem Amtsgericht zu beantragen..
Nach dem Länderteil der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO) ist die unmittelbare Parteizustellung in Österreich unzulässig.

Das Amtsgericht am Wohnsitz/Rechtssitz der Gläubigerpartei oder das Amtsgericht am Sitz des beurkundenden Notars ist für die Zustellung zuständig.
Das Amtsgericht kann die Zustellung wie folgt vornehmen:
a) unmittelbar durch die Post mit Einschreiben gegen Rückschein - international -
oder
b) Inanspruchnahme österreichischer Behörden mittels Zustellungsantrags.

Re: Vollstr. Kostenrechnung des Notars nach Österreich zuste

Verfasst: 14.02.2017, 08:25
von Fireflyy
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Hat mir sehr weitergeholfen!