ZV-Ablauf in Luxemburg

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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JuliaK
Foren-Praktikant(in)
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#1

03.02.2017, 10:52

Guten morgen,

ich habe hier eine Akte, mit vollstreckbarer Ausfertigung eines VU. Nun soll die Zwangsvollstreckung in Luxemburg eingeleitet werden. Ich weiß dass ich einen europäischen Vollstreckungstitel beim hier zuständigen Landgericht beantrage. Aber wie geht es weiter? Kann ich diesen dann an das zuständige Gericht in Luxemburg schicken zur Vollstreckung? Ich habe leider hier nichts gefunden, wie es weiter geht :nachdenk
Kann mir jemand helfen?

Julia
warintharpa
Forenfachkraft
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#2

03.02.2017, 17:00

1.
Da es sich hierbei um eine unbestrittene Forderung handelt, könnte das Versäumnisurteil als Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen bestätigt werden.
Nähere Einzelheiten s. Info im Justizportal NRW:
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... euvtvo.pdf

Sofern und soweit die Verfahrenseinleitung bei dem Landgericht ab 10.01.2015 erfolgte, könnte wahlweise die Erteilung einer Bescheingung (Formblatt I EuGVVO) beantragt werden.
Nähere Einzelheiten s. Info im Justizportal NRW zur Brüssel Ia-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 1215/2012 (EuGVVO):
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... eugvvo.pdf

2.
Hinsichtlich der Vollstreckungsmöglichkeiten in Luxemburg kann auf die Informationen im Europäischen Justizportal bzw. der deutschen Auslandsvertretung zurückgegriffen werden:
http://www.luxemburg.diplo.de/Vertretun ... ungen.html
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