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Schuldner in Deutschland, Fahrzeug in Österreich

Verfasst: 22.04.2016, 09:29
von Frau Cindy
:wink1

Wir haben ein Zug-um-Zug-Urteil. Der Schuldner ist zur Zahlung von 3.000,00 € gegen Rückgabe eines Fahrzeugs verpflichtet. Annahmeverzug wurde festgestellt. Jetzt möchten wir gerne das Fahrzeug pfänden und verwerten lassen, weil der Mandant das loswerden will. Problem (oder auch nicht) hierbei ist, dass sich das Fahrzeug bei unserem Mandanten in Österreich befindet, der Schuldner seinen Sitz aber hier in Deutschland hat. Ich habe nun keinen Plan, wie ich das vollstrecken soll. Beauftrage ich den Gerichtsvollzieher am Wohnort des Schuldners? Der wird doch aber kaum das Fahrzeug in Österreich pfänden. :kopfkratz

Es wäre schön, wenn mir jemand auf die Sprünge helfen könnte.

Re: Schuldner in Deutschland, Fahrzeug in Österreich

Verfasst: 22.04.2016, 10:22
von Ernie
M.E. ist das Vollstreckungsorgan zuständig, wo sich der herauszugebende Gegenstand befindet (hier also: Österreich)
Guck doch mal in die seit 10.01.2015 in kraft getretene VO (EU) 1215/2012.

Re: Schuldner in Deutschland, Fahrzeug in Österreich

Verfasst: 22.04.2016, 11:10
von Frau Cindy
Vielen Dank. Macht es denn Sinn, die Zwangsvollstreckung von hier aus zu betreiben oder eher einen Anwalt in Österreich damit zu beauftragen?

Re: Schuldner in Deutschland, Fahrzeug in Österreich

Verfasst: 22.04.2016, 11:19
von Ernie
Du solltest schon einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich haben, allerdings - so meine Erfahrung- ist das recht teuer und fällt dem Gläubiger zur Last. Nach erfolgter Vollstreckung in A kannst Du die angefallenen ZV-Kosten dann vor dem Gericht in D festsetzen lassen, allerdings nur in der Höhe, die in D entstanden wäre...

Re: Schuldner in Deutschland, Fahrzeug in Österreich

Verfasst: 22.04.2016, 13:25
von Frau Cindy
Alles klar, vielen Dank.