Zwangsvollstreckung in GB

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marina.d
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#1

03.03.2016, 10:25

Hallo Leute, ich hab mal wieder ein etwas verzwicktes Thema - zumindest für mich: :patsch
Ich habe Urteil und KFB vom AG Berlin-Mitte, die Schuldnerin (deutsche Staatsangehörige) ist in England zum Studium.
Wie kann ich jetzt die Zwangsvollstreckung betreiben?
ZV-Androhung an sie und an ihren Bevollmächtigten habe ich erfolglos zugesandt. Da wir nicht wissen, ob bzw. wann die Dame nach Deutschland zurückkommt, ist abwarten auch keine Opiton.
Hat jemand Kenntnisse, wie das läuft?
Schon mal :thx
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Laska
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#2

05.03.2016, 09:33

Hallo,

vielleicht bringt dich das etwas weiter >> http://www.foreno.de/mahnverfahren-zwan ... 20452.html ;)
Liebe Grüße

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Pitt
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#3

07.03.2016, 07:48

Für die ZV in GB muss der KFB zunächst als europäischer Titel anerkannt werden. Du schreibst, die ZV-Androhung wurde "erfolglos" zugesandt. Gab es keine Reaktion oder kam der Brief an die Schuldnerin als unzustellbar zurück? In Großbritannien gibt es kein Meldewesen. Wenn Dir keine aktuelle Anschrift der Schuldnerin bekannt ist, wird es schwierig. Manchmal kann die deutsche Botschaft weiterhelfen. Ansonsten hier einige allgemeine Hinweise zur ZV in GB.
http://www.cross-channel-lawyers.de/zwa ... axistipps/
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marina.d
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#4

08.03.2016, 11:37

Es gab keine Reaktion, wobei auch nicht in England zugestellt wurde, sondern an den Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland. Nur kann ich bei dem ja wohl leider nicht vollstrecken, wäre ja zu einfach. Bleibt wohl nur warten, da die Forderung nicht so hoch ist, dass sich der Aufwand lohnt. Trotzdem vielen Dank für die Hinweise
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alraune
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#5

08.03.2016, 12:21

marina.d hat geschrieben:wobei auch nicht in England zugestellt wurde, sondern an den Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland. Nur kann ich bei dem ja wohl leider nicht vollstrecken, wäre ja zu einfach.
Wo ist die Schulderin denn in Deutschland gemeldet? Ich hatte auch mal einen Studenten als Schuldner, der hat in Portugal studiert und in den Semesterferien in D auf einer Verbindungsfeier im Suff mehrere tausend Euro Schaden verursacht. Der war in D bei seinen Eltern gemeldet und von dort kam dann auch das Geld. 8)
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marina.d
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#6

09.03.2016, 11:26

Die ist in einer WG gemeldet, Bevollmächtigter ist der Vater, der zahlt aber nicht. Ist so ein Möchtegern-Anwalt, der alles besser weiß, gegen alles und jeden klagt und Widerspruch und Beschwerde einlegt und am Ende doch verliert, aber dann nicht zahlt. http://www.foreno.de/posting.php?mode=r ... 36&t=79989# Es geht auch "nur" noch um unsere Kosten. Die sind ja von der Mandantschaft gezahlt, also könnte man ja eigentlich auch mit dem ganzen Quatsch aufhören.

Bei solchen Fällen freut man sich doch schon so richtig auf die Rente!
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alraune
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#7

09.03.2016, 12:33

Hm, dann würde ich wohl erstmal nur die ZV-Kosten festsetzen lassen und die Akte dann liegen lassen, bis die Dame ihr Studium beendet hat. Da bestehen ja zumindest gewisse Aussichten, dass sie zukünftig mal Geld verdienen wird.
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