Mündliche Verhandlung im Mahnverfahren

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Dukatesse
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#1

11.01.2016, 09:18

Hallo,

wir haben hier einen etwas außergewöhnlichen Fall und ich frage mich, welche Gebühren hier entstehen.

Unser Mandant erhielt einen Mahnbescheid. In seinem Auftrag haben wir diesem MB widersprochen. Darauf hin haben wir vom Mahngericht die Nachricht bekommen, dass dieser Widerspruch verspätet gewesen sei und als Einspruch behandelt wird (§ 694 Abs. 2 S. 1 ZPO). Als nächstes haben wir vom Streitgericht (!, nicht vom Mahngericht) den Hinweis bekommen, dass dieser Einspruch verspätet gewesen sei, da mehr als zwei Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides. Unser Mandant sagt nun aber, dass er den Vollstreckungsbescheid überhaupt nicht, und den Mahnbescheid nunmal erst dann bekommen hat, als er ihn zu uns gebracht hat (in seinem Haus wohnt jemand mit dem gleichen Nachnamen). Wir haben sodann ans Streitgericht einen Schriftsatz verfasst und dargelegt, dass in dem Haus jemand mit dem gleichen Nachnamen und ähnlichen Vornamen wohnt und es so zu diesen Zustellungspannen gekommen sein muss. Das Gericht hat nun einen "Termin zur mündlichen Verhandlung über den Zwischenstreit" bestimmt. Eine Anspruchsbegründung ist bis heute aber noch nicht eingegangen.

Meine Frage: Welche Gebühren sind hier dann entstanden?
Auf jeden Fall ja die 3307.
Ich denke auch die 3104 (ergibt sich aus Vorb. 3.3.2)
Aber auch schon eine 3100?
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