Zustellung europäischer Zahlungsbefehl in Bulgarien

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#1

22.12.2015, 17:15

Ich bräuchte mal eure Hilfe, vielleicht wisst ihr hier weiter, sowas habe ich noch nie gemacht. :wink1

Wir müssen einen Europäischen Zahlungsbefehl gegen einen Antragsgegner in Bulgarien erwirken. Es gibt eine Gerichtsstandvereinbarung mit zuständigem Gericht in Deutschland.

Wie kann man in dem Formular (Online) eingeben, dass das deutsche Gericht als zuständiges Gericht erscheint?

Muss man den Antrag per Post versenden oder kann man ihn elektronisch einreichen?

Verjährung ist dieses Jahr.

Vielen Dank und schönen Abend noch :wink2
Pilgrim

#2

29.12.2015, 07:59

Wenn ein deutsches Gericht zuständig ist, würde ich einen MB beantragen.

Ansonsten nutzt du doch für den Europäischen Zahlungsbefehl sicher den europäischen Gerichtsatlas oder? Da kannst du doch als letzten Schritt selbst eingeben, welches Gericht zuständig ist.

Das Formular musst du übrigens per Post übersenden. Die verschiedenen Länder fordern allerdings unterschiedliche Einreicheoptionen. Manche wollen, dass man den Antrag per Einschreiben/Rückschein versendet; manche wollen, dass du gleich alle Beweise beifügst.

Beachte aber bei der Verjährung, dass diese erst mit der Zustellung an den Gegner (bei Auslandsbezug) eintritt.
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