vollstr. Notarrechnung gegen österreichische Gesellschaft

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monek
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#1

02.10.2015, 16:19

Hallo,

ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen:

Wir haben eine Notarkostenberechnung gegenüber einer österreichischen Gesellschaft. Diese hat die Kosten noch immer nicht bezahlt; ich soll die Vollstreckung einleiten.
Nachdem Notare ihre Kostenberechnungen selbst für Vollstreckbar erklären, also mit einer Vollstreckungsklausel versehen, zustellen lassen und dann in die Vollstreckung gehen, stellt sich mir jetzt folgende Frage:

1. Zustellung
Zustellung nach § 177 ZPO an jedem Ort möglich, an dem ich den Geschäftsführer der Gesellschaft antreffe. Da dieser in Deutschland wohnt, kann ich also die Zustellung an die Gesellschaft z. H. des Geschäftsführers vornehmen. :yeah

Soweit so gut, ABER - Was ist, wenn die Zahlung dann immer noch nicht erfolgt (ist zwar selten, kommt aber doch mal in 1 von 50 Fällen vor). :kopfkratz

2. Vollstreckung in Österreich

Um in Österreich vollstrecken zu können, benötige ich diese Bestätigung als Europäischen Vollstreckungstitel - Anhang III EuVTVO (zumindest würde ich diesen nehmen, da es um eine "öffentliche Urkunde" geht.
Wer muss diese Bestätigung jetzt erteilten? Ein Vollstreckungsgericht in Österreich? Wir als Notar selbst oder ggf. ein anderer Notar / ein anderes Gericht in Deutschland?

Ich steh momentan komplett auf der Leitung ... :sad:

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

:thx und ein schönes WE
moneK
Frechheit siegt!
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kraenze
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#2

18.12.2015, 11:59

Hallo moneK,

mich würde interessieren, wie Du das Problem gelöst hast. Du hast exakt meinen Fall beschrieben ... :pfeif

Liebe Grüße
kraenze
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