Mahnbescheid Türkei

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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brainy
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#1

25.08.2015, 11:47

Hallo Zusammen!

Wir haben eine Forderung gegen eine Firma die ihren Sitz in der Türkei hat. Nun soll das Mahnverfahren eingeleitet werden...
Meine Frage: Ist das grundsätzlich möglich und falls ja, wie ?

Hatte bisher nichts mit internationalen Mahnverfahren zu tun :sad:

Vielen Dank Vorab !!!
Maddien
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#2

25.08.2015, 12:06

läuft...
:huch
brainy
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#3

25.08.2015, 12:17

:thx

Bleibt dann nur der Klageweg???
Forderung beträgt ca. 500,00 €; es ist fraglich, ob sich das dann rentiert... :-?
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niva
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#4

25.08.2015, 12:49

wenn du keinen Gerichtsstand ist Deutschland hast, ist in der Türkei zu klagen umständlich, kompliziert, teuer und dauert ziemlich lange. und selbst wenn du einen deutschen Titel hast, ist es nicht so einfach einen dort vollstreckungsfähigen Titel zu bekommen.
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Pilgrim

#5

25.08.2015, 14:09

Genau, das einzige, was euch rettet, ist ein Gerichtsstand in Deutschland. Prüfe das mal! Dann kannst zu zumindest einen Titel beantragen. Das europäische Mahnverfahren ist auch nicht anwendbar.
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Pepples
...ist hier unabkömmlich !
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#6

25.08.2015, 14:22

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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