Fortsetzung einer Zwangsvollstreckung in der Schweiz

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Gast

#1

19.07.2007, 15:23

Hallo,

auch ich bin neu hier und muss gleich mit einer Frage ins Haus fallen, da ich in einer Angelegenheit nicht weiterkomme. Ich habe im letzten Jahr halbwegs erfolgreich in der Schweiz gegen einen Schuldner vollstreckt und eine entsprechende Pfändungsurkunde erwirkt. Da die Forderung nicht vollumfänglich beigetrieben werden konnte - dem Schuldner wurde monatlich was vom Lohn gepfändet -, galt die Urkunde gleichzeitig als provisorischer Verlustschein. Nun läuft die Pfändung im kommenden Monat aus, so dass ich die Fortsetzung der Vollstreckung beantragen muss.

Hat vielleicht jemand Erfahrung hiermit? Kann ich aus dem provisorischen Verlustschein mit einer aktuellen Forderungsaufstellung erneut das so genannte "Begehren um Fortsetzung der Betreibung" einleiten?

Wenn sich jemand mit diesem komplizierten Thema auskennt, wäre ich für Hilfe dankbar.

Herzliche Grüße aus dem sonnigen Hamburg



Kristin
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wifey
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#2

19.07.2007, 21:50

Hallo Kristin,

ich kann Dir leider nicht weiterhelfen, sondern nur :welcome sagen ;-)
Viele Grüße

ich
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butterflybabe
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#3

20.07.2007, 07:49

Ich würd die Vollstreckung einem Kollegen in der Schweiz überlassen und gleichzeitig dann als Korrespondenzanwalt fungieren. Ist euer Mandant Rechtschutzversichert? Dann würde nämlich die RS die Kosten übernehmen, sofern versichert und euch einen Anwalt zuweisen.

Oder dort mal mit einem Anwaltsbüro telefonieren, was denn nun möglich ist.
Gast

#4

22.07.2007, 19:34

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten. Da der Mdt. leide keine RSV hat, werde ich morgen mal in den sauren Apfel beißen und mit dem schweizer Betreibungsamt telefonieren. Immer wieder ein Erlebnis ;- )
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