welchen Antrag muss ich hier stellen (Vollstreckung Österr.)

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*Refa*
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#1

06.07.2015, 12:31

Ich stehe gerade bissel auf dem Schlauch, was die Vollstreckung eines inländischen VB in Österreich angeht.

Hier die Eckdaten:
Vollstreckungsbescheid vorhanden (aus 2014)
MB-Antrag in Deutschland, Schuldner verzogen
Neuzustellung in Österreich
VB-Antrag mit Zustellung ebenfalls in Österreich
Schuldner ist Verbraucher

Bestätigung als Europäsicher Vollstreckungstitel gem Verordnung Nr. 805/2004 geht nicht; Begründung: Antragsgegner ist Verbraucher und die Entscheidung ist nicht im dem Mitgliedsstaat ergangen, in dem der Antragsgegner zu dem Zeitpunkt seinen Wohnsitz hatte (hätte er zum Antrag VB noch in Deutschland gelebt, würde es passen)

Bestätigung gem. Verordnung Nr. 44/2001 scheidet ebenfalls aus.

Wie kriege ich es jetzt hin, aus diesem VB in Österreich zu vollstrecken.
Wäre der Antragsgegner vor Beantragung des MB bereits nach Österreich verzogen, hätten wir nicht in Deutschland ein Mahnverfahren eingeleitet, sondern die Sache wäre einfach in Österreich eingeklagt worden (Antragsteller ist ebenfalls in Österreich ansässig)

Irgenwelche Ideen? :kopfkratz

Danke :oops:
*Refa*
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#2

08.07.2015, 10:13

Schieb..... Keiner eine Idee? :-)
Pilgrim

#3

16.07.2015, 08:17

Das ist ja echt tricky ...

Ich würde an deiner Stelle den Rechtspfleger des Gerichts anrufen, das den Titel erlassen hat. Der hilft dir sicher weiter.
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mini-me
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#4

16.07.2015, 08:44

Wer sagt, dass eine Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel nicht geht? Natürlich ist Österreich ein Mitgliedsstaat. Ich bekomme diese Bestätigung selbst für Schuldner, die ausschließlich in Österreich wohnen oder aber erst nach Rechtshängigkeit dort hingezogen sind.

m-m
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#5

22.07.2015, 15:50

ja klar, wird bestimmt gehen aber nach welchem § / Nr. / Verordnung?

Je nachdem an welchen RPfl. man in Wedding kommt, kann man entweder sich selbst durchwühlen oder Hilfe bekommen.
Hier in dieser Sache ist es leider so, dass lediglich Schreiben zurückkommen mit dem sinngemäßen Text "nö, mit dieser Nr / Verordnung geht das nicht, welcher Antrag wird jetzt gestellt?"
Andere RPfl. dort dagegen sind so nett und schreiben "Antrag nach xxx scheidet aus, wird hingegeben Antrag nach yyy gestellt?" Da weiß man woran man ist
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