Hallo ihr Lieben!
Ich habe eine Frage bezüglich eines Mahnbescheides.
Leider hatten wir es versäumt, den Vollstreckungsbescheid innerhalb der 6-monatigen Frist zu beantragen, da die Akte wohl "untergegangen" ist.
Wir haben zwar VB beantragt, wurde aber als unzulässig zurückgewieseen (wegen der Frist).
Die Wirkung des MB ist dadurch ja erloschen.
Meine Frage ist nun, ob ich einen neuen MB über exakt die gleiche Forderung beantragen kann/ darf ??
LG
Neuer Mahnbescheid
- AliceImWunderland
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Ja, kannst du.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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