Hallo
ich soll in einer dubiosen Sache wo es um Aktienkäufe geht für unseren Mdt. einen MB beantragten. Die Gegenseite (eine AG) ist von Deutschland in die Schweiz gezogen, ob die dort noch sitzt keine Ahnung. Wir haben den Mdt. auch sehr sehr eindringlich über alle Risiken und Konsequenze aufgeklärt.
Meine Frage. Unsere Mdt. ist wohnhaft in Deutschland (Thüringen). Gegegnseite, eine Aktiengesellschaft, sitzt in der Schweiz. So dann gibt es schon zwei Beschuldigte von der Sta. Aber was die für eine Rolle spielen, keine Ahnung.
Mein Chef will, daß ich einen MB gegen die AG und die zwei Beschuldigten mache. Der eine Beschuldigte wohnt in Düsseldorf, der andere in Köln.
Welches Mahngericht ist denn hier überhaupt zuständigt?
Bitte ich brauch dringend hilfe! Soll heute noch raus
EILT! MB mit Firma Sitz in Schweiz!
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Ich habe gerde gelesen, daß das Gericht zuständig sein könnte, das für das streitige Verfahren zuständig wäre. Und nach § 35 ZPO kann ich mir bei mehreren zuständigen Gerichten, eines aussuchen. Also ist es doch egal, ob ich das AG Euskirchen oder AG Hgen als Mahngericht nehme oder?
Ich gehe mal stark davon aus, dass du gegen die AG in der Schweiz einen Europäischen Zahlungsbefehl beantragen musst.
Gegen die beiden Beschuldigten in Deutschland kannst du einen Mahnbescheid beantragen. Zuständig für das Mahngericht ist doch Sitz des Antragstellers.
Gegen die beiden Beschuldigten in Deutschland kannst du einen Mahnbescheid beantragen. Zuständig für das Mahngericht ist doch Sitz des Antragstellers.
Europäischer Zahlungsbefehl geht in der Schweiz nicht, die Schweiz ist nicht in der EU. Allerdings kann man in der Schweiz relativ leicht , und bei Firmen auch wirkungsvoll, ein Betreibungsbegehren in die Wege leiten. Einfach mal googlen, das Formular ist recht easy.
Gesendet von meinem K011 mit Tapatalk
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Stimmt natürlich. Das Betreibungsbegehren steht dem deutschen Mahnverfahren gleich.
guck mal hier: https://www.baselland.ch/docs/jpd/bezir ... bl.htm#top
Dort können alle Formulare für die Beitreibung heruntergeladen werden.
guck mal hier: https://www.baselland.ch/docs/jpd/bezir ... bl.htm#top
Dort können alle Formulare für die Beitreibung heruntergeladen werden.
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- Foren-Praktikant(in)
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- Beruf: Sachbearbeiterin Forderungsmanagement
Hallöchen ,
ob deine schuldnerische AG noch ansässig in der Schweiz ist, erfährst du unter
http://www.zefix.ch/zfx-cgi/hrform.cgi/ ... 66&amt=007
Hier einfach den Namen und Sitz bzw. wenn vorhanden Unternehmsnummer eingeben und suchen...
Welches Betreibungsamt für deine Betreibung zuständig ist erfährst du unter
http://www.betreibung-konkurs.ch/bk/DE/ ... aemter.htm
Hier sind die jeweiligen Betreibungsämter nach den Kantonen unterteilt.
Bitte beachte:
Die Schweizer Betreibungsämter nehmen keine Zustellung der Post und auch keine Auszahlungen nach Deutschland vor.
Es empfielt sich daher, einen schweizer Anwalt einschalten, der die Betreibung vornimmt. Die damit verbundenen, zusätzlichen, anwaltlichen Kosten für die Betreibung dürfen dem Schuldner jedoch nicht auferlegt werden.
Kurz zum Ablauf der Betreibung:
Zur Einleitung der Betreibung ist der Titel mit dem entsprechenden Betreibungsbegehren beim zuständigen Betreibungsamt einzureichen.
Dem Schuldner wird dann ein Zahlungsbefehl zugestellt, auf den er unterschiedlich reagieren kann. Entweder der Schuldner zahlt oder er legt einen Rechtsvorschlag (wie unser Widerspruch) ein, um sich gegen die Forderung zu wehren oder er reagiert überhaupt nicht.
Reagiert der Schuldner nicht, muss als nächstes das Fortsetzungsbegehren durch den Gläubiger gestellt werden, um dann über die Pfändung oder den Konkurs die Forderung über das Betreibungsamt einziehen zu lassen. Beim Rechtsvorschlag muss der Gläubiger über das so genannte Rechtsöffnungsverfahren gerichtlich bewirken, dass der Rechtsvorschlag aufgehoben wird.
Viele Grüße
Mary
ob deine schuldnerische AG noch ansässig in der Schweiz ist, erfährst du unter
http://www.zefix.ch/zfx-cgi/hrform.cgi/ ... 66&amt=007
Hier einfach den Namen und Sitz bzw. wenn vorhanden Unternehmsnummer eingeben und suchen...
Welches Betreibungsamt für deine Betreibung zuständig ist erfährst du unter
http://www.betreibung-konkurs.ch/bk/DE/ ... aemter.htm
Hier sind die jeweiligen Betreibungsämter nach den Kantonen unterteilt.
Bitte beachte:
Die Schweizer Betreibungsämter nehmen keine Zustellung der Post und auch keine Auszahlungen nach Deutschland vor.
Es empfielt sich daher, einen schweizer Anwalt einschalten, der die Betreibung vornimmt. Die damit verbundenen, zusätzlichen, anwaltlichen Kosten für die Betreibung dürfen dem Schuldner jedoch nicht auferlegt werden.
Kurz zum Ablauf der Betreibung:
Zur Einleitung der Betreibung ist der Titel mit dem entsprechenden Betreibungsbegehren beim zuständigen Betreibungsamt einzureichen.
Dem Schuldner wird dann ein Zahlungsbefehl zugestellt, auf den er unterschiedlich reagieren kann. Entweder der Schuldner zahlt oder er legt einen Rechtsvorschlag (wie unser Widerspruch) ein, um sich gegen die Forderung zu wehren oder er reagiert überhaupt nicht.
Reagiert der Schuldner nicht, muss als nächstes das Fortsetzungsbegehren durch den Gläubiger gestellt werden, um dann über die Pfändung oder den Konkurs die Forderung über das Betreibungsamt einziehen zu lassen. Beim Rechtsvorschlag muss der Gläubiger über das so genannte Rechtsöffnungsverfahren gerichtlich bewirken, dass der Rechtsvorschlag aufgehoben wird.
Viele Grüße
Mary
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