Europ. Zahlungbefehl - Kosten vergessen

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Rivka
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#1

14.04.2015, 13:38

Hallo Ihr Lieben,
folgende saublöde Sache:
Europäischer Zahlungsbefehl beantragt:
-Hauptforderung + gesetzl. Zinsen
-Gerichtskosten
-außergerichtliche RA-Kosten

Problem:
Ich hab die Kosten des Verfahrens selbst vergesessen :oops:

und nu?

Gibt es irgendeine Möglichkeit diese Kosten jetzt nachträglich beim Schuldner zu holen?

Als Denkanregung: Fehler wäre ja auch im deutschen Mahnverfahren oder normalem Gerichtsverfahren möglich. Kann man das irgendwie retten? - Alle erdenklichen Fristen für Rechtsmittel sind abgelaufen...

Frage ist also, kann ich die RA-Gebühren in einem neuen Verfahren als Schadenersatz geltend machen?

Bin gespannt auf Eure Meinungen!
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