Hallo Ihr Lieben,
folgende saublöde Sache:
Europäischer Zahlungsbefehl beantragt:
-Hauptforderung + gesetzl. Zinsen
-Gerichtskosten
-außergerichtliche RA-Kosten
Problem:
Ich hab die Kosten des Verfahrens selbst vergesessen
und nu?
Gibt es irgendeine Möglichkeit diese Kosten jetzt nachträglich beim Schuldner zu holen?
Als Denkanregung: Fehler wäre ja auch im deutschen Mahnverfahren oder normalem Gerichtsverfahren möglich. Kann man das irgendwie retten? - Alle erdenklichen Fristen für Rechtsmittel sind abgelaufen...
Frage ist also, kann ich die RA-Gebühren in einem neuen Verfahren als Schadenersatz geltend machen?
Bin gespannt auf Eure Meinungen!