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Kaesebiene
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#1

28.01.2015, 12:00

Guten Mittag :-)

wir haben hier einen Mahnbescheid erstellt in einer Angelegenheit.. nun kam heute eine Monierung zurück.. und zwar will das Gericht die genaue Bezeichnung des Unternehmens haben. Wir haben in unserem MB-Antrag angegeben:

Unser Mandant ist: Garten- und Landschaftsbau Speier, Herr Franz Speier, Sensemannstr. 7 etc.
Anrede: Einzelfirma
Vorname/ Bezeichnung des Antragsteller: Speier
Straße/Haus-Nr. des Antragstellers: Sensemannstr. 7 etc.

Jetzt meint das Gericht, dass diese Angaben nicht korrekt sind.... weil z. b. "e.K." in der Bezeichnung fehlen würde...

was muss ich denn jetzt genau eintragen bei Anrede? etwa "Herr"... bzw. was genau ist das denn jetzt für eine Bezeichnung wenn es keine Einzelfirma ist? gibt kein "e.K." kein "GmbH" usw.

ist Herr Speier einfach nur eine Privatperson mit einem auf seinen Namen laufenden Unternehmen ?

ich bin etwas überfordert gerade....

Vielen Dank für eure Hilfe !
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katuscha
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#2

28.01.2015, 12:12

Dann darfst Du ihn auch nur als natürliche Person eintragen.

Ich mache es meistens so:
Vorname: Franz (ich hoffe, dass die Daten ausgedacht sind)
Nachname: Speier Inh. v. Garten- und Landschaftsbau Speier
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#3

28.01.2015, 12:19

Ich erwähne den Namen der Einzelfirma nie.
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#4

28.01.2015, 12:28

super, vielen Dank :)

ja habe mir den Namen ausgedacht :) gebe hier nie die richtigen Namen an.. wie war das gleich noch? der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt :-)
Vielen Dank, dann fülle ich die Monierung direkt aus...
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paralegal6
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#5

01.12.2015, 13:19

Habe auch grade iene Monierung bekommen
und zwar zu Zeile 80 (Vorname)
habe bisher immer geschrieben bei Nachname: Garten und Landschaftsbau
und bei Vorname: Inh. Franz Speier
das ist offensichtlich falsch?????
Die Monierung lautete hier der Vorname wäre abgekürzt. Aber was soll nun in Zeile 80?
Es muss ja Vor- und Nachname rein da es ja sonst nirgends mehr auftaucht :(
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Maddien
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#6

01.12.2015, 13:22

Vorname: Franz
Nachname: Speier - Garten- und Landschaftsbau

Oder besser: "Garten- und Landschaftsbau" weglassen. Das kann nur zu Ärger in der Vollstreckung führen. Wenn der den Betrieb führt, haftet er ohnehin auch privat.

"Inh." oder "Inhaber" hat im MB nix zu suchen. Wenn es ein als e.K. geführter Betrieb ist, muss das gleich ausgewählt werden.
läuft...
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paralegal6
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#7

01.12.2015, 13:27

Danke Maddien
nein kein eK
es geht ja auch um den Mandanten nicht den Gegner, also nicht wichtig für ZV
das Problem, ich kann nur Zeile 80 ändern, und das ist VORNAME
werde das dann beim nächsten machen, aber diesen muss ich ja nun irgendwie berichtigt bekommen :(
Zuletzt geändert von paralegal6 am 01.12.2015, 13:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Maddien
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#8

01.12.2015, 13:29

Die Monierungsformulare sind bekloppt und unpraktisch. Da hilft nur ein "richtiger Schriftsatz"

PS: Wenn Du "Garten- und Landschaftsbau" rauslassen solltest, achte bitte darauf, dass der Antragsgegner über die sonstigen Angaben - dann wohl über "Hauptforderung" - ausreichend in Kenntnis gesetzt wird, welcher Anspruch gegen ihn geltend gemacht wird. Da sollte dann also irgendwie auftauchen "Garten- und Landschaftsbau, Rechnung xyz". Sonst könnte es ggf. Probleme mit der Nachvollziehbarkeit usw geben, wenns mal einer drauf ankommen lässt.
Zuletzt geändert von Maddien am 01.12.2015, 13:31, insgesamt 1-mal geändert.
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#9

01.12.2015, 13:31

es steht leider im Monierungsbogen dass man ausschließlich dieses Formular nehmen muss :(
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#10

01.12.2015, 13:33

Zur schnelleren Bearbeitung, ja. Wenn das Formular aber nur zu neuen Fehlern führt, ist das wenig praktikabel und muss ersetzt werden. Gab bei unserem Mahngericht noch nie Beanstandungen.
läuft...
:huch
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