ZV in Polen

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BBTB
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#1

08.01.2015, 13:41

Wir würden gerne aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss vollstrecken, der Schuldner wohnt in Polen (dort wohnte er auch bereits zum Zeitpunkt des Erlasses des Beschlusses, dieser wurde ihm dort zugestellt). Wie gehe ich hier nun vor? Nimmt man da das übliche ZV-Formular oder was muss ich hier beachten?
Schreibblitz
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#2

08.01.2015, 16:23

Hier gibt es den Vordruck eines "Europäischen Zahlungsbefehls":

http://www.berlin.de/sen/justiz/gericht ... druck.html

Auf der Homepage findest Du auch ganz gute Erklärungen. Es ist zwar bei mir schon ein bisschen her, dass ich Europäische Zahlungsbefehle gemacht habe, aber das ein oder andere weiß ich bestimmt noch. Wenn noch Fragen sind, kannst mich gerne per PN anschreiben.

LG
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Tine Dea
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#3

08.01.2015, 17:32

Wieso soll denn noch ein europäischer Zahlungsbefehl beantragt werden, wenn schon ein Titel vorliegt?!?! :kopfkratz

Ich denke dir wird eher der Link hier helfen, da findest du zumindest Infos wie du in diversen eurpäischen Staaten vollstrecken kannst.

https://e-justice.europa.eu/home.do?act ... e&plang=de

Wenn ich mich recht entsinne, dann muss dein KFB aber vor Einleitung der ZV als europäischer Titel anerkannt werden....
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#4

08.01.2015, 17:35

Stimmt. War jetzt so auf das polen und den zahlungsbefehl eingeschossen, dass ich den kfb ausser acht gelassen hab. Zur auslands-zv hab ich seminar-unterlagen falls du noch fragen hast. Wg der anerkennung des titels kuck ich in meinen Seminar-unterlagen vom zahlungsbefehl ob ich was finde.
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#5

06.02.2015, 10:00

So, ich hol den Thread mal hoch, weil wir nun einen Anwalt in Polen haben, der die ZV in die WEge leiten wird.

Er hat mich um Übersendung folgender Unterlagen gebeten:

Original der Abschrift des Urteils
Original des Europäischen Vollstreckungstitels
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister für den Mandanten.

Den KFB, der vollstreckt werden soll, habe ich nun an das Gericht übersandt u. um Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel gebeten. Wenn ich die Unterlagen vom Gericht zurückerhalte und diese an den Anwalt schicke, habe ich also Punkt 1 u. 2 erledigt. Jetzt ist nur meine Frage: Der Mandant ist Arzt. Solche werden ja nicht im Handelsregister geführt (?). Muss ich jetzt irgendeine Art "Negativbescheinigung" einholen, also dass bestätigt wird, dass er nicht im Handelsregister geführt wird oder was genau muss ich dem Anwalt da jetzt zukommen lassen?
tiko73

#6

06.02.2015, 10:16

Da würde ich den polnischen RA anrufen/anmailen und die Situation erklären. Er wird dir dann sicher sagen, was er braucht.
Koza
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#7

23.02.2016, 08:35

Hallo Zusammen,

jetzt habe ich doch noch eine Frage, folgender Fall:

uns liegt der Vollstreckungsbescheid (AG Coburg) vor. Schuldner hat nun den Wohnsitz in Polen und wir haben einen polnischen RA mit der ZV beauftragt. Dieser teilt mit, dass ein europäischer ZB erforderlich sei, das deutsche europ. Mahngericht hat mitgeteilt, dass ein ZB nicht erlassen/beantragt werden kann, wenn bereits ein Titel (hier VB) vorliegt.

Was ist nun richtig?
Können wir mit dem deutschen Titel (VB) in Polen vollstrecken lassen? - Ist hierfür eine Anerkennung erforderlich, wenn ja, wie ist die Vorgehensweise?

Vielen Dank im Voraus.

LG
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