Zuständigkeit GV bei Schuldner im Ausland

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sbunger
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#1

10.10.2014, 14:22

Hallo liebe Forengemeinde,
ich folgenden Fall vorliegen:

Soll für einen Mandanten eine neue ZV versuchen. Schuldner hat sich vor 3 Jahren offiziell nach England abgemeldet.
Mittlerweile sind bestehende HB erloschen.

Meine Frage:
An wen müssen wir uns wenden, um eine neue ZV zu initiieren? Ist immer noch der GV des letzten deutschen Anmeldeortes zuständig?
Um einen neuen HB zu erwirken, müsste ja erstmal zur VA Abgabe geladen werden. Wie soll das gehen, wenn SU verzogen / bzw. weitergezogen ist?
Bekanntermassen hat England kein Meldegesetz, sodass Weiterzüge nicht nachvollziehbar sind.

Danke schonmal im Voraus für eventuelle Ideen...

Gruss Steve
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LuzZi
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#2

10.10.2014, 14:23

Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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