Vollstreckung Ltd. mit Sitz in England, Titelumschreibung ?!

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Daniela31
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#1

14.05.2014, 14:06

Hallo also ich habe folgendes Problem:

Habe eine ältere Akte auf den Tisch bekommen und muss nun prüfen ob Möglichkeiten bestehen, die Forderung doch noch zu realisieren.

Wir haben seinerzeit für unsere Mandantin ein Anerkenntnisurteil des AG Köln erwirkt. Schuldner war hierbei ein Einzelunternehmer (Ltd.) mit Sitz in Deutschland. In der mündlichen Verhandlung hatte der Schuldner darum gebeten, die seinerzeit erstellten Rechnungen (über die das Anerkenntnis ergangen ist) umzuschreiben auf eine Ltd. gleichen Namens mit Sitz in England. Dies ist im Sitzungsprotokoll auch so vermerkt. Gleichzeitig hat der Schuldner sich persönlich für den Ausgleich der Forderung verbürgt.

Eine Zahlung ist jedoch trotz mehrfacher Aufforderung nicht erfolgt (Rechnungsumschreibung erfolgt.) Den Sitz der Ltd. hier in Deutschland gibt es nicht mehr. Auch der Schuldner ist nicht auffindbar.

Die Ltd. in London ist nach aktueller Recherche allerdings noch vorhanden. Im Impressum ist vom Schuldner jedoch nichts vermerkt.

Nun meine Frage: Gibt es hier noch eine Möglichkeit die Vollstreckung in London durchzuführen ? Titelumschreiben o.ä. Oder ist der Titel nun wertlos ?

Weiß mir keinen Rat.

Vielen Dank vorab
Zuletzt geändert von Daniela31 am 15.05.2014, 12:50, insgesamt 1-mal geändert.
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#2

14.05.2014, 14:15

Bitte ändere die Überschrift so ab, dass ein Bezug zu Deiner Frage erkennbar ist. So ist das ziemlich nichtssagen und für die Suchfunktion nicht gerade hilfreich. :thx
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#3

15.05.2014, 08:04

Wer ist Beklagter im Titel? Ist es die Ltd.? Wenn es sich lediglich um eine Sitzverlegung handelt, also die Ltd. ist von Deutschland nach England verzogen, ist eine Umschreibung m.W. nicht erforderlich. Eine Umschreibung ist nur dann erforderlich, wenn die Forderung auf einen anderen übergegangen ist (z.B. Erbfall)
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#4

15.05.2014, 11:19

Im Titel ist die Ltd. mit Sitz in Deutschland eingetragen. Es existiert allerdings in London auch eine Ltd. gleichen Namens. Zu der Emailadresse dieser Ltd. in England sollten dann nach Erlass des Urteils die Rechnungen (per Mail) geschickt werden. Ob die Ltd. in Deutschland und die Ltd. in England irgendwie in Zusammenhang stehen, ist mir nicht bekannt. Mir liegt ein Gewerbeauszug aus 2010 vor, wonach die Ltd. in Deutschland ein Einzelunternehmen ist.
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#5

15.05.2014, 11:22

Weiß nicht wie ich das Thema abändern kann und weiß auch nicht wie ich das Thema nennen soll !
http://www.foreno.de/posting.php?mode=s ... =36#Jemand ne Idee ?
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#6

15.05.2014, 11:27

Gehe in Deinen ersten Beitrag auf "edit" rechts unten, dann kannst Du die Überschrift ändern. Die Überschrift sollte möglichst kurz Deine Frage wiederspiegeln. So schwer ist das nicht. :wink:
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#7

15.05.2014, 16:00

Ich würde erneut einen HR-Auszug bzw. Gewerberegisterauskunft einholen, damit Du weißt, ob es sich um dieselbe Ltd. handelt. Das würde dann der Auskunft zu entnehmen sein.
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