Bitte um Hilfe wg. Bescheinigung nach Art. 54 und 58 EuGVVO

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Inkasso-Tante
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#1

08.05.2014, 17:43

Hat schon einmal jemand eine Bescheinigung nach Art. 54 und 58 der Verordnung (EG) 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen im Zivil- und Handelsverfahren (EuGVVO) bei Gericht beantragt?

Wenn ja, könnt ihr mir bitte, bitte weiterhelfen?

Nehme ich für meinen Antrag das Formular, welches im Internet zu finden ist (siehe auch Anhang V zur EuGVVO) oder kann ich das einigermaßen "frei" formulieren?

Und noch eine Frage: Muss ich meinen Titel im Original mitschicken? Der liegt nämlich zur Zeit beim Gericht in Österreich, das auf die oben genannte Bescheinigung wartet.

Der Anwalt drängelt und ich habe keine Ahnung und bisher noch nichts Hilfreiches zu diesem Thema finden können.

Hilfe!
Ernie

#2

08.05.2014, 19:53

Das Formular muss verwendet werden. Du benötigst das Original, damit die Bescheinigung fest verbunden werden kann.
Inkasso-Tante
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#3

09.05.2014, 08:37

Ich habe kurzerhand beim AG Coburg angerufen und dort mal nachgefragt.

Also: Die Bescheinigung kostet 15,00 Euro.
Das Formular müssen wir nicht verwenden, es genügt ein formloser Antrag.
Aber, wie Ernie richtig angemerkt hat, wird der Originaltitel dringend benötigt, da die Bescheinigung mit diesem fest verbunden werden muss.

Jetzt muss ich doch nicht dumm sterben. :lol: Hurra!
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