Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung in Mexiko

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Lienchen
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#1

27.06.2007, 09:04

Hallo meine Lieben,

bräuchte heute mal einen Rat von euch. Es geht darum, daß unsere Mandantin, die hier in Deutschland ihr Scheidungsverfahren durchgeführt hat, mittlerweile nach Mexiko (ihre Heimat) zurückgegangen ist und - wie soll es anders sein - noch Gebühren offenstehen hat. Trotz Mahnungen - wobei man nichtmal weiß, ob die Briefe in Mexiko ankommen - zahlt sie nicht.

Hier würde ich ganz einfach ein Mahnverfahren einleiten und dann die ZV. Aber wie mache ich es, wenn die Schuldnerin in Mexiko wohnt? Soweit mir bekannt ist, haben Mexiko und Deutschland keinerlei Abkommen.

Hat jemand von euch schon einmal so einen ähnlichen Fall gehabt. Wie erhalte ich in diesem Fall einen vollstreckbaren Titel und was dann auch wichtig ist, wie leite ich die ZV ein.

Oh man und sowas in meiner letzten Woche vor meinem Urlaub.. grummel

Ganz liebe Grüße
Lienchen
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Grübchen
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#2

27.06.2007, 09:21

Also solltest du je an einen Titel kommen (Probleme mit Zustellung) kann ich mir nicht vorstellen das in Mexico eine Vollstreckung klappt. Ich wüsste nicht mal, ob es da so ein ähnliches Vollstreckunsgverfahren gibt und wie man da an die zuständigen Stellen kommt. INteressant aber wohl ein ziehmlicher Aufwand.
LG Grübchen
Gast

#3

27.06.2007, 09:27

Also meines Erachtens kannst du gem. § 688 Abs. 3 ZPO i. V. m. dem AVAG (Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz) in Mexiko nicht vollstrecken, da dieser Staat nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehört.

Gibt es vielleicht die Möglichkeit, gegen die Schuldnerin im Inland vorzugehen? Eine Adresse müsste ja noch vorhanden sein. Ansonsten hab ich auf diesem Gebiet recht wenig Erfahrung...
Lienchen
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#4

27.06.2007, 09:30

Ja das ist die 1 Mio. €-Frage, ob ich da jemals einen Titel erhalte. Zudem denke ich nicht, daß bei der Mandantin etwas zu holen ist. Aber Chefin will natürlich jede Möglichkeit nutzen. Klifflige Aufgaben sind ja ok, aber doch nicht so kurz vor meinem Urlaub *heul*
lg
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Grübchen
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#5

27.06.2007, 09:30

Aber wenn sie doch bereits in Mexico wohnt und hier nicht mehr gemeldet ist und somit auch keine Anschrift mehr hat, wo soll man da zustellen????
LG Grübchen
Lienchen
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#6

27.06.2007, 09:33

Im Inland werden wir gegen sie nicht mehr wirklich vollstrecken können, da sie keine Adresse hier in Deutschland mehr hat. Das einzige was wir haben, ist eine Adresse, wo wir die Post hinschicken. Das sind wohl Freunde von ihr, die aber auch kaum Kontakt zu ihr haben. Die leiten die Post dann weiter (Portokosteneinsparung meiner Chefin). Aber diese Adresse kann ich nicht als Zustelladresse nutzen, da ich mit einer ZV dann auch nicht weiterkomme. Kann ja nicht das Eigentum der Freunde vollstrecken.
Gast

#7

27.06.2007, 09:35

@Grübchen: Hast ja Recht, war grad so ein Blitzgedanke ;-)

Noch ein Blitzgedanke: Könnte man vielleicht mal einen Gerichtsvollzieher anrufen und ihn diese Frage stellen? Vielleicht gibt er ja freiwillig Auskunft, sofern er dazu was weiß...
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Grübchen
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#8

27.06.2007, 10:47

ICh glaube der schüttelt auch nur mit dem Kopf. Werde aber mal bei meinem nachfragen am Freitag sehe ich ihn. Ich denke wenn sogar die Freunde keinen Kontakt so richtig haben, sollte man sich als Anwältin auch nicht so stur stellen und noch mehr Geld hinterher schmeißen.
LG Grübchen
Lienchen
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#9

27.06.2007, 11:42

Ja @grübchen der gleichen Meinung bin ich auch. Irgendwann muß auch mal gut sein. Aber kannst du trotzdem einmal bei deinem GVZ nachfragen? Ich hoffe, ich bekomme bei mir auch mal einen an die Strippe. ;)
Gast

#10

27.06.2007, 11:50

ham.. es gäbe da evtl. noch die möglichkeit sich mit einem mexikanischen anwalt zu beraten. aber das ganze dürfte den aufwand wohl kaum wert sein.
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