Zwangsvollstreckung in der Schweiz

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Flo_B
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 25.06.2007, 08:25
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#1

25.06.2007, 08:31

Hallo liebe Gemeinde,

in Sachen Vollstreckung aus einem deutschen Titel in die Schweiz mache ich mich nun schon seit geraumer Zeit schlau. Hier gibt es ja auch schon einige Anfragen. Ein paar Fragen konnte ich jedoch noch nicht lösen. Vieleicht könnt Ihr es ja :)

Einfacher Sachverhalt: der fiktive Schuldner ist in die Schweiz verzogen, bevor gerichtliche Maßnahmen ergriffen wurden. Zuständiges Gericht ist ein Deutsches, da es um Ansprüche aus einem Mietverhältnis (Nebenkosten, Schadensersatz) geht, Art. 16 Nr.1 a LGVÜ und §§ 29a ZPO und 23 Nr.2 GVG.

Zunächst mal: Wie erfolgt eigentlich die Zustellung des deutschen Titels (wird wohl ein Urteil werden) in die Schweiz, wenn er denn erstritten wurde? Veranlasst dies das Gericht von sich aus?

Gemäß Art. 67 SchKG müsste man wohl ein Domizil in der Schweiz begründen, um dort das Betreibungsverfahren führen zu können. Wie funktioniert das? Scheinbar braucht man ein Konto und einen Briefkasten in der Schweiz, oder?

Übrigens: Mir ist schon klar, dass man die Vollstreckung am besten einem Anwalt in der Schweiz überlässt. Trotzdem würde mich Antworten brennend interessieren :)

Gelesen habe ich bisher, dass die Beauftragung eines Schweizer Anwalts ziemlich teuer ist. Letztlich muss doch eigentlich der Vollstreckungsschuldner die Kosten der Betreibung zahlen. Gehört dazu auch das Honorar des Schweizer Anwalts?

Ach: Es ist ja auch möglich Forderungen an ein Schweizer Unternehmen zu verkaufen, welches dann die Forderung betreibt. Wie funktioniert denn so was? In dem Fall würde sich das erstreiten eines deutschen Titels sicher immer anbieten, da so die Vollstreckung für den Käufer wesentlich leichter fällt, oder?

Schon mal ganz herzlichen Dank!

Flo
StineP

#2

25.06.2007, 08:57

Erst einmal herzlich wollkommen.

Nutzt man die Suchfunktion (siehe oben links) kommt man zu folgendem Ergebnis: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=68 ... ht=schweiz
Flo_B
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
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#3

25.06.2007, 17:14

Hallo und Danke für Willkommen :D

Die Suchfunktion hatte ich eigentlich genutzt. Aber eine Frage hat sich durch Deinen Link dann doch geklärt :oops: Ein Konto scheint ja nicht zwingend erforderlich zu sein.

Alle anderen Fragen sind aber noch aktuell.

Gruß, Florian
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