Pfändung einer Küche. Welches Gericht zuständig

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cappie
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#1

22.06.2007, 11:57

Steh grad voll auf'm Schlauch.

Soll eine Küche pfänden. Welches Gericht ist jetzt zuständig. Das am Wohnsitz des Schuldners oder das, wo sich die Küche befindet.

Blöder Freitag, voll im Streß, Chef fährt geht in 2 Stunden auf Urlaubstour. *auchwill*
spitzi192
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#2

22.06.2007, 12:03

Ich würd sagen, da wo die Küche ist.

Andere Meinungen?
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jenniver
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#3

22.06.2007, 12:04

Wie bei allen anderen Pfändungen auch das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners
jenniver
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#4

22.06.2007, 12:08

Ich bring allerdings immer noch folgenden Satz beim Antrag mit rein:

Soweit sich das Gericht für unzuständig hält, wird gemäß § 828 Abs. 3 ZPO bereits jetzt die unmittelbare Abgabe des Antrags an das örtlich zuständige Vollstreckungsgericht beantragt.
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cappie
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#5

22.06.2007, 12:11

Danke, dann schlag ich mal zu.
H.Stummeyer
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#6

22.06.2007, 21:49

jenniver:
Schuldner wohnt in Hamburg, Küche steht in München. Zuständig wäre demnach das Amtsgericht Hamburg. Der GV aus Hamburg muss dann also nach München fahren, um die Küche zu pfänden! Ich denke nicht.
Zuständigkeit regelt sich in solchen Fällen nach dem Standort der Küche!
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Annile
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#7

24.06.2007, 10:56

Ich wäre mit der Pfändung einer Küche etwas vorsichtig im Hinblick auf § 811 ZPO.
Es Annile :hurra
Gina

#8

24.06.2007, 12:16

Kommt drauf an, wer warum die Küche pfänden will. Wenn es der Verkäufer wegen Eigentumvorbehalts ist, spielt 811 keine Rolle.
jenniver
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#9

24.06.2007, 12:45

@ H. Stummeyer:
Du brauchst doch erst mal einen Pfändungsbeschluss durch das Vollstreckungsgericht und das ist wohl immer dort, wo der Schuldner seinen Wohnsitz hat. Danach veranlasst das Gericht die Zustellung an den jeweiligen Gerichtsvollzieher, also nach Erlass geht der Beschluss nach München.
Es ist schon sehr selten, wenn für Schuldner und Drittschuldner das gleiche Vollstreckungsgericht zuständig ist.
Gina

#10

24.06.2007, 17:43

Also ich vermute den Sachverhalt anders: Die Küche steht in München wegen Wegzugs des Schuldners nach Hamburg, ist aber Eigentum oder vorbehaltenes Eigentum des Schuldners. Dann muss der GVZ natürlich in München beauftragt werden, um die Küche zu pfänden. Einen Drittschuldner vermute ich hier mal nicht.

Vielleicht wäre eine Erklärung noch möglich ?
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