Seite 1 von 2

Antrag auf Mahnbescheid, Geschäftsgebühr

Verfasst: 22.06.2007, 10:45
von Myszka
Hallo alle zusammen,

ich habe mal eine Frage.

Im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids kann mann doch jetzt eine volle 1,3 Geschäftsgebühr nebst Auslagen und MwSt eintragen, oder? Hab das irgendwo gelesen und die Verfahrensgeb. wird dann reduziert. Stimmt das so?

Wir haben noch die alten Vordurcke. Dies wird doch bei sonstige Nebenforderungen eingetragen, oder?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe!!!

Verfasst: 22.06.2007, 10:51
von Gast
Hallo,

also wir haben zwar schon die neuen Anträge, aber ich denke ich würde es auch bei sonstige Nebenforderung eintragen

Verfasst: 22.06.2007, 10:56
von Marilyn82
Wie mit Auslagen und Mehrwertsteuer? Wirklich?

Verfasst: 22.06.2007, 11:01
von StineP
Richtig!

Unter sonstige Nebenforderungen die GG+Auslagen+ ggf. USt

unter sonstige Auslagen dann:

0,65 Gebühr MB Minderungsbetrag 3305 VV (WICHTIG!!)

Verfasst: 22.06.2007, 11:07
von Myszka
StineP, die GG in voller Höhe (1,3), oder?

Muss man die MB gebühr unbedingt eintragen. Wird das nicht vom Mahngericht ausgerechnet und im VB als festgesetzte Kosten tituliert?

Verfasst: 22.06.2007, 11:11
von tobik9
Hallo!

Ja, ist richtig, dass du die eintragen kannst, wir tragen sie immer in die Zeile 44. (automatiertes Verfahren)

lg

Verfasst: 22.06.2007, 11:15
von StineP
Julita hat geschrieben:StineP, die GG in voller Höhe (1,3), oder?

Muss man die MB gebühr unbedingt eintragen. Wird das nicht vom Mahngericht ausgerechnet und im VB als festgesetzte Kosten tituliert?
Ja, volle GG

und JA, DAS MUSST DU EINTRAGEN - weil nämlich das Mahngericht sonst keine Anrechnung vornimmt, was bedeutet, dass die Anrechnung auf die VG (3305) anders nicht erfolgt.

Verfasst: 22.06.2007, 11:20
von Myszka
Vielen Dank, uns schon wieder was gelernt :D

Verfasst: 22.06.2007, 11:24
von StineP
Soll hier ja auch so sein ;)

Verfasst: 25.06.2007, 10:55
von Myszka
Ich habe doch noch mal eine Frage, ich stehe gerade voll auf dem Schlauch.

Die geminderte MahnbescheidGeb. muss ich doch in Höhe von 0,65 nehmen, oder?

Aber die volle Geb ist doch 1,0, die 0,65 wird doch angerechnet. Wenn ich die Geb. jetzt einzeln ausrechnen möchte nehme ich dann eine 0,35 (1-0,65) Geb. + Auslagen???